The Project Gutenberg EBook of Gesammelte Abhandlungen III, by Ernst Abbe

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Title: Gesammelte Abhandlungen III
       Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts

Author: Ernst Abbe

Editor: S. Czapski

Release Date: November 11, 2006 [EBook #19755]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

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Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe Phot. von Bräunlich & Tesch, Jena. Dr. E. Abbe

Ernst Abbe · Gesammelte Abhandlungen III


Ernst Abbe

Gesammelte Abhandlungen

III

1989

Georg Olms Verlag

Hildesheim · Zürich · New York


Ernst Abbe

Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts

1989

Georg Olms Verlag

Hildesheim · Zürich · New York


Dem Nachdruck liegt ein Exemplar aus Privatbesitz zugrunde.

Nachdruck der Ausgabe Jena 1906 mit freundlicher Genehmigung des G. Fischer Verlages in Heidelberg.

Printed in Germany

Herstellung: Friedr. Schmücker, Löningen

ISBN 3-487-09123-2


Gesammelte

Abhandlungen

von

Ernst Abbe.

Dritter Band.

Vorträge, Reden und Schriften sozialpolitischen und verwandten Inhalts.

Mit einem Porträt des Verfassers.

Verlag von Gustav Fischer in Jena.

1906.


Sozialpolitische Schriften

von

Ernst Abbe.


Mit einem Porträt des Verfassers.

Verlag von Gustav Fischer in Jena.

1906.


Vorwort.

Ernst Abbe war nicht im engeren Sinne des Worts wissenschaftlicher Forscher auf dem Gebiet der Volkswirtschaft und der Sozialpolitik und noch weniger fühlte er sich berufen, darin als Schriftsteller oder Redner auf weitere Kreise zu wirken. Haben doch sogar auf seinem eigentlichen Arbeitsgebiet, der theoretischen und angewandten Physik (Optik), mancherlei widrige Umstände die schriftliche Darstellung seiner wichtigsten Forschungen verhindert — wie ich im Vorwort zum I. Band seiner Gesammelten Abhandlungen (Gustav Fischer, Jena 1904) kurz dargelegt habe.

Aber er gibt in der Einleitung zu dem ersten der hier abgedruckten Vorträge selbst an, inwiefern er sich »legitimiert halte, mitzureden« bei der Erörterung der einschlägigen Fragen (S. 4): daß er gegenüber dem Mangel gründlichen systematischen Studiums der volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und der mangelnden Beteiligung an der öffentlichen Diskussion dieser Angelegenheiten sich berufen könne auf etwas, was in der Art, wie er es habe, nicht viele haben könnten: eine eigene lebendige Erfahrung. Denn mit Ende der sechziger Jahre halb unfreiwillig mehr und mehr mit einem schnell aufblühenden industriellen Betriebe (der Optischen Werkstätte von Carl Zeiss in Jena) verbunden, habe er sich gewöhnen müssen, alle Vorkommnisse in zweierlei Art anzusehen und zu prüfen: mit den Augen des Unternehmers und Kapitalisten — was beides zu werden er sich noch in seinen Studentenjahren nie hätte träumen lassen — und »zugleich mit den Augen des Arbeitersohnes, dem über Nacht nicht Kapitalistenaugen wachsen wollten«, mit den Augen des Mannes, der in der mühsam erworbenen gehobenen Lebensstellung seine Abstammung nicht wie so mancher andere zu verbergen und zu vertuschen suchte, sondern gerade umgekehrt aus ihr überall den starken Antrieb entnahm, die scheinbar und in Wahrheit oft so widerstreitenden Interessen der sich immer schärfer sondernden »Klassen« nach Kräften in Einklang miteinander zu bringen.

Dieser doppelte Standpunkt — des »Unternehmers und Kapitalisten« und des »Arbeitersohnes« — ist es, der den Gedankengängen und Ausführungen Ernst Abbes auf diesem Gebiete das charakteristische Gepräge gibt. Ihre Autorität, den Anspruch auf ernste Beachtung aber dürfen sie ableiten aus der auf anderen Gebieten stattsam bekundeten, erprobten und daher allseitig anerkannten, geistigen und nicht minder auch der sittlichen Bedeutung und Größe ihres Urhebers. Die erstere befähigte ihn, in geistvollen theoretischen und experimentellen Studien der angewandten Optik, der Theorie und Technik der optischen Instrumente eine neue Grundlage zu geben und in unablässiger Arbeit einen großen Teil des auf diesem Grunde beruhenden Gebäudes selbst zu errichten. Die Gedanken und Pläne, die Ernst Abbe in der an zweiter Stelle abgedruckten »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte« seinem älteren Sozius und Freunde Carl Zeiss zuschreibt, sind für alle mit den Verhältnissen genauer Bekannten ganz unverkennbar zum großen Teile vielmehr seine eigenen Gedanken und Pläne gewesen. Und auch darin war der Name Carl Zeiss gewissermaßen das Pseudonym für Ernst Abbe, daß das unter jenem Namen gegründete und dauernd weitergeführte wirtschaftliche Unternehmen — eben die Jenaer Optische Werkstätte — ihre gesunde Grundlage wohl dem trefflichen Manne verdankt, der sie gegründet hatte, daß ihr außerordentlicher Aufschwung seit Anfang der siebziger Jahre und ihre eigentümliche Bedeutung in wissenschaftlich technischer wie sozialpolitischer Beziehung aber unzweifelhaft allein auf Ernst Abbe zurückzuführen ist.

Dieses sozialpolitische Gepräge, die »Verfassung«, die Ernst Abbe — bezeichnenderweise wieder »für alle Zeiten« auf den Namen seines Freundes Carl Zeiss getauft — den beiden hiesigen Betrieben gab, ist die markanteste Bekundung seiner sittlichen Eigenart. Ich habe unter dem frischen Eindruck seines Todes in meiner Gedenkrede bei der Trauerfeier für ihn einen schwachen Versuch gemacht[1];, sie zu kennzeichnen, ohne sie entfernt erschöpfen zu wollen und zu können.

Das »sozialpolitische System« Ernst Abbes hat einer seiner Kollegen von der thüringischen Hochschule, dem er im politischen Kampfe oft genug schroff gegenüberstand, für den er aber durch diese Gegnerschaft menschlich nicht das mindeste an Bedeutung und Größe eingebüßt hatte, der Sprachforscher B. Delbrück, in dem Nachruf zusammenzufassen gesucht, den er dem Dahingegangenen in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena gewidmet hat: »Es kommt in der Gesellschaft nur an auf die Förderung der Gesamtinteressen; das Glück des einzelnen aber ist gleichgültig.« An dasjenige, was die Gesellschaft zu verteilen hat, hat nur der Anspruch, der arbeitet, und die Verteilung ist nicht anders zu regeln als nach den Gesichtspunkten strengster Gerechtigkeit ohne irgend eine historisch oder sonst begründete Bevorzugung. Diese völlige Ablehnung jedes Eudämonismus gehörte aber nicht etwa bloß dem System an, sondern zeigte sich ebenso in Abbes Leben. System und Leben war bei ihm aus einem Guß. Daß es auf das sogenannte Glück des einzelnen nicht ankommt, hat er aufs großartigste erwiesen in seiner eigenen Person. Es hat ja oft Männer gegeben, die ihre Reichtümer wegwarfen und sich nach einem Leben voll Taten und Sünden in Klöster oder Wälder zurückzogen; aber daß jemand in der vollen Kraft seines Daseins und Wirkens auf sein Erworbenes in der Weise verzichtet, wie Ernst Abbe, das ist gewiß etwas sehr Seltenes. Was er so an sich selbst zur Darstellung brachte, wünschte er natürlich auch von anderen, wie an einem Beispiel statt vieler gezeigt sein mag. Er hatte einen Lieblingsgedanken, der ihm aber schließlich von anderen ausgeredet wurde, nämlich eine Stiftung ins Leben zu rufen für Söhne der handarbeitenden Klasse, um denselben die Möglichkeit zu geben, in höhere Stellungen im Staate aufzusteigen. Damit wollte er aber, wie er ausdrücklich bemerkte, nicht etwa das Glück des einzelnen erhöhen — er nahm vielmehr an, daß unter Umständen das Gegenteil eintreten könne, indem mancher sich vielleicht in der neuen Stellung unglücklich fühlen würde: aber Abbe meinte, das Aufsteigen in höhere Schichten sei im allgemeinen Interesse notwendig, und so liege hier für den einzelnen ein Stück der allgemeinen Dienstpflicht vor, die wir alle der Gesellschaft schuldig sind.

»Wenn man sich so recht die Eigentümlichkeiten dieses Abbe-schen Systems klar machen will, muß man es vergleichen mit den großartigen Wohltätigkeitsanstalten der katholischen Kirche. Während dort die erbarmende Menschenliebe, die Caritas, die Grundlage bildet, ist diese Vorstellung bei Abbe vollständig ausgeschaltet. Ein jeder soll das bekommen, worauf er Anspruch hat, nicht mehr und nicht weniger. Abbe wünschte sogar, wo es nur irgend möglich war, einen klagbaren Anspruch für den einzelnen an die Gesellschaft. Will man Stellung zu diesem System nehmen, so kann es nicht geschehen, indem man Einzelheiten herausgreift, sondern man muß das Ganze ins Auge fassen und seinen Standpunkt auf der reinen Höhe philosophischer Betrachtung wählen.«

Es ist wohl bezeichnend genug für die sozialpolitischen Veröffentlichungen Ernst Abbes, wie vor allem für den Mann selber, daß die erste, die er der Mühe der Drucklegung für wert erachtete, von ihm im Alter von 54 Jahren verfaßt wurde, also zu einer Zeit, wo er in seinem beruflichen Wirken auf der Höhe des Erfolges stand und wo er den entscheidenden Schritt zu seiner sozialpolitischen Neuschöpfung auch schon getan hatte. So bedeutet denn die der Zeit nach zweite »Publikation« (in der vorliegenden Sammlung unter IX abgedruckt) kein Theoretisieren mehr, sondern sie ist der Ausdruck einer Tat: der Gründung der Carl Zeiss-Stiftung, deren »Verfassung« sie enthält. Alle übrigen hier gesammelten Schriften, Vorträge und Reden sind ebenso wie die genannten Gelegenheitserzeugnisse — mit allen Vorzügen und Mängeln solcher behaftet. Einige, wie außer den oben erwähnten Vorträgen »Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen« (Nr. I), die schöne »Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte« (Nr. II), der Vortrag »Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie« (Nr. III), dann aber auch Nr. V (Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins) und Nr. VI (Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen) sind sorgfältig redigiert und zum Teil auch direkt für die Drucklegung vorbereitet bezw. schon einmal unter Aufsicht des Verfassers gedruckt. Bei mehreren anderen fand sich ihm zu sorgfältigerer Ausarbeitung nicht die nötige Muße und ich bin gewiß, daß Ernst Abbe selbst nichts weniger als einverstanden gewesen wäre mit ihrer Veröffentlichung in der vorliegenden Gestalt. Ich glaubte aber, gerade diese Vorträge, die sich einerseits näher mit den Verhältnissen im eigenen Betrieb befassen, andererseits bei der Diskussion der dort bestehenden Verhältnisse interessante Schlaglichter auf das werfen, was überall unter ähnlichen Umständen d. h. in industriellen Großbetrieben gilt oder Gegenstand der Kontroverse ist, nicht unterdrücken zu dürfen. Es sind dies: Nr. IV »Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte« (1897), Nr. VIII »Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses« (1902) — beide schon einmal von mir herausgegeben für die Angehörigen der Stiftungsbetriebe — und dann besonders Nr. VII, der wichtige Vortrag »Über die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeitstages«.

Mit dem letztgenannten Gegenstand beschäftigte sich Ernst Abbe bis in die letzte Zeit. Er hatte den entscheidenden Anstoß dazu durch Diskussionen über Verkürzung des Arbeitstages im Arbeiterausschuß der Firma Carl Zeiss (Winter 1899/1900) erhalten, die zu der erst versuchsweisen (1900), dann endgültigen (1901) Einführung des achtstündigen Arbeitstages in deren Betrieb Veranlassung gaben. Bei beiden Gelegenheiten hatte sich Abbe in »Werkstatt-Versammlungen« ausführlich zur Sache geäußert. Auf den hier abgedruckten, in der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena Ende 1901 gehaltenen, Vortrag folgte ein solcher über den gleichen Gegenstand bei der Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Mechanik und Optik zu Dresden, September 1902, der inhaltlich wie formell vortrefflich gewesen sein soll, von dem aber leider keine genaue Nach- oder Niederschrift vorhanden ist. Einen Nachtrag zu dem Thema gab Ernst Abbe dann später bei einem der »Referierabende« einer privaten zwanglosen Vereinigung einiger naturwissenschaftlicher Dozenten der Universität Jena; doch war auch hierüber nichts Authentisches zu finden. Von der beabsichtigten gründlichen Bearbeitung bezw. Darstellung des Gegenstandes, von der Ernst Abbe wiederholt behauptete, daß ihre Räsonnements für jeden logisch Denkenden durchaus zwingend sein würden, hielt ihn das schnell sich steigernde mit dem Tode endigende Siechtum ab.

Ich habe die mir zur Verfügung stehenden einschlägigen Schriften, Vorträge und Reden Abbes der Hauptsache nach in chronologischer Reihenfolge wiedergegeben. Das Statut der Carl Zeiss-Stiftung selbst aber habe ich mit seinen von Abbe teils für dessen Beratung, teils hinterher niedergeschriebenen »Motiven und Erläuterungen« geglaubt an den Schluß stellen zu sollen — schon aus dem äußerlichen aber wichtigen Grunde, um es gleich in der Neuredaktion vom 1. Januar 1906 (aber mit den Varianten der ursprünglichen Ausgabe) abdrucken zu können. Man kann alle übrigen hier gebrachten Schriften und Vorträge wohl mit gutem Recht auch als »Motive und Erläuterungen zum Statut der Carl Zeiss-Stiftung« bezeichnen. Denn in dem Statut hatte das sozialpolitische Glaubensbekenntnis Ernst Abbes seinen praktisch realisierbaren Ausdruck gefunden. Nur die beiden unter V und VI abgedruckten Vorträge haben keinen Bezug auf das Stiftungsstatut, sind überhaupt nicht sozialpolitischen, sondern der eine wirtschafts- der andere rein staatspolitischen Inhalts. Es ist aber namentlich die Rede »Über die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit« so charakteristisch in Inhalt wie Form für den Redner als Persönlichkeit, daß ich gewiß bin, allen Freunden Ernst Abbes durch deren Wiederabdruck eine Freude zu bereiten, selbst wenn Juristen zu einem anderen Ergebnis der Beweisführung kommen sollten.

Bei der Herausgabe der folgenden Blätter leistete mir Herr G. Paga, hier, hilfreichsten Beistand, ohne dessen Zusicherung ich die Arbeit angesichts meiner sonstigen Beanspruchung von vornherein nicht übernommen hätte. Nicht nur die gesamte Überwachung der Drucklegung ist sein Verdienst, sondern namentlich auch in der Feststellung eines halbwegs lesbaren d. h. vernünftigen Sinn ergebenden Textes bei den nur in unvollkommenen Nachschriften vorhandenen Reden und Vorträgen hat mich Herr Paga dank seinem liebevollen Eingehen auf und Verständnis für den Gegenstand aufs wirksamste unterstützt. Ich erfülle nur eine Pflicht, indem ich ihm auch an dieser Stelle für seine teilnehmende Mitarbeit herzlichsten Dank sage.


Für manche Leser ist es vielleicht erwünscht, die an äußeren Begebenheiten verhältnismäßig arme, an innerem Geschehen dafür desto reichere Lebensgeschichte Ernst Abbes in ihren Hauptzügen kennen zu lernen. Ich lasse sie deshalb hier folgen:

Ernst Carl Abbe wurde am 23. Januar 1840 als Sohn des Spinnmeisters einer Fabrik in Eisenach geboren und besuchte bis zu seinem 10. Lebensjahre die dortige erste Bürgerschule. Deren Lehrer, denen die ungewöhnliche Begabung des Knaben auffiel, bewogen den Vater, ihn auf das Realgymnasium (damals Realschule I. Ordnung) zu geben, wo er im Jahre 1857 das Abiturientenexamen mit besonderer Auszeichnung bestand. Von Ostern 1857 bis ebendahin 1859 studierte Ernst Abbe Mathematik, Physik, Astronomie und Philosophie an der Universität Jena, wo er sich besonders an K. Snell anschloß, von 1859-1861 in Göttingen, wo neben dem berühmten Physiker W. Weber der große Mathematiker B. Riemann den stärksten Einfluß auf sein Denken gewann. Dort promovierte Ernst Abbe 1861 mit einem kritischen Beitrag zur mechanischen Wärmetheorie und nahm dann die Stelle eines Dozenten am physikalischen Verein in Frankfurt a. M. an, die er aber bald aufgab, um nach Durchführung einiger privaten Studien auf Veranlassung Snells sich 1863 in Jena als Privatdozent zu habilitieren. Während der Universitätszeit hatten neben der natürlich sehr geringen vom Vater gewährten Beihilfe Preisaufgaben, Stipendien und Privatstunden die freilich oft kaum ausreichenden Mittel zum Lebensunterhalt gewährt. Als Privatdozent erteilte Ernst Abbe Unterricht an der K. V. Stoyschen Seminarschule, erhielt aber von Anbeginn an auf Veranlassung von K. M. Seebeck, dem damaligen Kurator der Universität, der von Ernst Abbes hervorragender Bedeutung überzeugt war und ihn auf jede Weise zu fördern suchte, einen kleinen Gehalt. Seine Ernennung zum außerordentlichen Professor erfolgte 1870.

Mehrere Jahre vorher schon hatte Ernst Abbe begonnen, dem Jenaer Universitätsmechaniker Carl Zeiss bei dessen auf Konstruktion und Verbesserung der Mikroskope gerichteten Bemühungen behilflich zu sein. Dieses Zusammenarbeiten wurde ein immer engeres, auch der äußere Erfolg stellte sich bald ein und 1875 trat Ernst Abbe auf dringenden Wunsch von Carl Zeiss als stiller Gesellschafter in dessen Unternehmen ein. Auf Grund dieser inneren und äußeren Bindung schlug er im gleichen Jahre die Berufung als Ordinarius nach Marburg und eine ihm von Helmholtz angetragene Stelle als Mitleiter des neu zu errichtenden physikalischen Instituts in Berlin aus, und glaubte auch die in Jena für Physik errichtete ordentliche, mit der Leitung des Instituts verbundene, Professur nicht annehmen zu dürfen. Die ihm durch den Lehrauftrag für theoretische Physik und Astronomie und die Leitung der Sternwarte obliegenden Pflichten erfüllte Ernst Abbe bis 1889, wo auf seinen Wunsch für beide Stellen Nachfolger ernannt wurden. Von dieser Zeit an hielt Abbe nur noch gelegentlich Vorlesungen. Vorwiegend widmete er seine Kräfte seit Anfang der 70er Jahre den auf das Emporblühen der Optischen Werkstätte gerichteten und durch deren Wachstum bedingten wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Aufgaben. 1879 trat Ernst Abbe mit dem Glashüttentechniker Dr. Otto Schott aus Witten in Beziehung wegen Beschaffung neuen Materials für die praktische Optik; dieses Verhältnis wurde ebenfalls bald ein engeres und 1882 siedelte Schott nach Jena über, um zunächst auf private Kosten Abbes die begonnenen Versuche energischer zu fördern. Nach deren Gelingen wurde 1884 von Abbe, Schott und Zeiss (sen. und jun.) das sogen. »Glastechnische Laboratorium Schott & Genossen« gegründet, das in den ersten beiden Jahren seines Bestehens von der preußischen Regierung im allgemeinen Staatsinteresse subventioniert wurde, von da an aber auf eigenen Füßen stand.

Die bedeutendsten wissenschaftlichen und technischen Leistungen Ernst Abbes waren:

In erster Linie die Ausarbeitung einer Theorie der mikroskopischen Abbildung (Abbildung nicht selbstleuchtender Objekte), für die zur Zeit seines Beginnens auch nicht der geringste Ansatz gegeben war und die sich ganz in Gegensatz zu der herrschenden Lehre stellte. Die Grundzüge dieser Theorie veröffentlichte Ernst Abbe 1873, ihre Ausbildung beschäftigte ihn mit Unterbrechungen immer wieder, und es war einer von seinen eigenen und seiner Freunde Hauptwünschen bei seinem Rücktritt von der Leitung der Optischen Werkstätte, daß er nun zur ausführlichen Darstellung der von ihm gewonnenen Resultate die lange vergeblich ersehnte Muße finden möge.

In zweiter Linie ist zu nennen die Begründung einer auf Wissenschaft, auf strenger theoretischer Vorausberechnung aller Elemente (Radien, Dicken, Durchmesser, Abstände, Glaseigenschaften usw.) beruhenden mikroskopischen Technik, die bei ihrer außerordentlichen Schwierigkeit seinerzeit kaum für möglich gehalten wurde (für das Fernrohr war Entsprechendes in der Hauptsache früher von Fraunhofer, für das photographische Objektiv von Seidel und Steinheil erreicht).

An dritter Stelle sind eine Anzahl hervorragender optischer und mechanischer Erfindungen bezw. Konstruktionen und zahlreiche bedeutende Fortschritte in der Erkenntnis vom Wesen der optischen Instrumente anzuführen. So unter der einen Rubrik die nach ihm benannten Refraktometer (ca. 1870), der Beleuchtungsapparat zum Mikroskop (1872), die Systeme der homogenen Immersion (1878/79), die Apochromate (1886), die Relieffernrohre, unter der anderen Rubrik die Grundlegung der geometrischen Optik ohne Beziehung auf die Mittel zu deren Verwirklichung, die Theorie des Strahlengangs (Bedeutung der Begrenzungen, »Eintritts-« und »Austrittspupille«), die Theorie der Lichtstärke in optischen Instrumenten und zahlreiche Beiträge zur Theorie der Abbildungsfehler.

Ende 1888 starb Dr. Carl Zeiss, Ende 1889 trat der 1881 als Mitteilhaber in die Firma eingetretene Sohn Dr. Roderich Zeiss von der Leitung des Unternehmens zurück und Abbe blieb bis 1891 alleiniger Leiter. In der Zwischenzeit, von 1889 bis 1891, wurden die Unterhandlungen betrieben, die dazu führten, daß am 1. Juli 1891 die von Ernst Abbe schon 1886 geplante, im Mai 1889 zustande gekommene »Carl Zeiss-Stiftung« alleinige Inhaberin der Optischen Werkstätte und Mitinhaberin des Glaswerks von Schott & Gen. wurde. Das Statut der Stiftung wurde am 26. Juli 1896 von Ernst Abbe vollzogen, am 16. August 1896 landesherrlich bestätigt. Der Stiftung übermittelte Ernst Abbe 1891 sein ganzes Vermögen bis zur gesetzlich zulässigen Grenze und behielt sich fürderhin nur die Stellung eines »Mitglieds der Geschäftsleitung« vor.

Diese legte Abbe im April 1903 nieder, um sich, nach damals noch gehoffter Wiederherstellung seiner stark angegriffenen Gesundheit, ungebundener einzelnen wissenschaftlichen und technischen Aufgaben hingeben, eine genauere Begründung des Statuts u. a. m. ausarbeiten zu können. Dem Siechtum ließ sich aber nicht mehr Einhalt tun und der schnelle Verfall der Kräfte endete am 14. Januar 1905 mit dem Tode.

Jena, 15. Juni 1906.

Dr. S. Czapski.

Fußnoten:

[1] Gedenkreden und Ansprachen bei der Trauerfeier für Ernst Abbe am 17. Januar 1905 (Jena, in Kommission bei Bernh. Vopelius). Vgl. auch u. a. die Nekrologe von Auerbach (Naturwissenschaftl. Wochenschr. 1905, Nr. 9 und Plutus 3. Heft), Czapski (Verhandl. der Deutschen Physik. Gesellschaft, VII. Jahrg., Nr. 6), Krüss (Deutsche Mechaniker-Zeitung 1905, Nr. 2), v. Rohr (Zeitschr. f. Instrumentenkunde 1905, 3. Heft), M. V. (Deutsche Rundschau, Jahrg. 1905/06, Bd. II), Wandersleb (Naturwissenschaftl. Rundschau 1905, Nr. 14).


Inhalt.

I.

 

Welche sozialen Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen? (1894)

  

A. Steuersystem

  

B. Arbeiterschutz

  

Anhang (Aus »Entwurf zu einem Statut der Carl Zeiss-Stiftung«.)

II.

 

Gedächtnisrede zur Feier des 50jährigen Bestehens der Optischen Werkstätte (1896)

III.

 

Über Gewinnbeteiligung der Arbeiter in der Großindustrie (1897).

IV.

 

Über die Grundlagen der Lohnregelung in der Optischen Werkstätte (1897)

V.

 

Zur Frage der Sonderbesteuerung des Konsumvereins (1898)

VI.

 

Die rechtswidrige Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Großherzogtum Sachsen (1900)

VII.

 

Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Verkürzung des industriellen Arbeitstages (1901)

VIII.

 

Über die Aufgaben des Arbeiterausschusses (1902)

IX.

 

Statut der Carl Zeiss-Stiftung zu Jena (Text der Neuredaktion von 1906 mit den Varianten der Ausgabe von 1896) nebst Ergänzungsstatut (1900)

X.

 

Motive und Erläuterungen zum Entwurf eines Statuts der Carl Zeiss-Stiftung (1895)

Xa.

 

Motive und Erläuterungen. Nachtrag zum zweiten Entwurf, Titel V (1896)

Xb.

 

Die Verfassung der Carl Zeiss-Stiftung. Erläuterungen zu Titel I und II des Stiftungsstatuts (1900)


I.

Welche soziale Forderungen soll die Freisinnige Volkspartei in ihr Programm aufnehmen?


Zwei Vorträge, gehalten im Freisinnigen Verein zu Jena am 7. und 21. März 1894.


A. Steuersystem.

Meine Herren!

Unser Verein hat, wie Sie wissen, beschlossen, an der Ausgestaltung des Parteiprogramms der Freisinnigen Volkspartei tätig sich zu beteiligen. Wir wollen darauf hinzuwirken versuchen, daß auf dem Parteitag, der in diesem Jahre bevorsteht, der jetzt reinlich abgesonderte demokratische Flügel der früheren Deutschfreisinnigen Partei eine klare und entschiedene Stellung nehme zu den wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten, welche das Volk bewegen. Und zwar wollen wir darauf hinzuwirken versuchen, daß diese Stellungnahme eine andere werde, als sie werden könnte gemäß den sozialpolitischen Anschauungen, die in der ehemaligen Deutschfreisinnigen Partei und in ihrer Vorgängerin, der Fortschrittspartei, die herrschenden immer geblieben sind.

Unentwegt wollen wir dabei zu denen stehen, deren politische Arbeit darauf gerichtet ist, dem Deutschen Volk das größere Maß von bürgerlicher Freiheit und Selbstbestimmung noch zu erringen, welches den nordischen und anglo-sächsischen Zweigen des germanischen Stammes eine glücklichere Geschichte schon vor Jahrhunderten hat zuteil werden lassen. Und wir wissen Dank den Männern, die in der schweren Zeit der letzten 16 Jahre die Fahne des politischen Fortschrittes noch hochgehalten haben und nicht entmutigt durch die Übermacht der Gegner und durch die Teilnahmlosigkeit des Bürgertums, in dieser Zeit, wenn sie auch nur weniges fördern konnten, doch noch manches gerettet haben, was ohne ihre energische und aufopferungsvolle Arbeit jetzt gleichfalls verloren wäre. Nach wie vor halten wir dabei auch fest an der Überzeugung, daß nur gefestigte Institutionen bürgerlicher Freiheit, die allen Kreisen des Volkes tätige Teilnahme an seinen öffentlichen Angelegenheiten gewährleisten, den Hort bilden können für gesunde wirtschaftliche und soziale Zustände.

Dieses alles kann uns aber nicht abhalten, auch der weiteren Überzeugung Ausdruck zu geben, die in unserem Kreise längst feststeht: daß die Freisinnige Volkspartei, wenn sie mit der Verfolgung jener politischen Ziele ein lebenskräftiger Faktor für die Fortentwickelung unseres öffentlichen Lebens bleiben will, nunmehr andere Wege beschreiten müsse, als in bezug auf mehrere Angelegenheiten des Volksinteresses von ihrer Vorgängerin eingeschlagen worden sind.

Jede politische Partei sehen wir vor die Alternative gestellt: entweder sie leugnet, daß in unseren wirtschaftlichen Einrichtungen und sozialen Zuständen ernstliche Übel überhaupt vorhanden seien, sie behauptet, alles sei der Hauptsache nach in bester Ordnung und deshalb liege zu Verbesserungen und Reformen Anlaß gar nicht vor; oder sie erkennt solche Übel als wirklich vorhanden an — damit aber auch die Verpflichtung, positiv mitzuarbeiten zu ihrer Beseitigung auf dem Weg gesetzlicher Reform, unbekümmert darum, von welcher Seite dabei Bundesgenossen zu finden man hoffen oder fürchten mag.

Der erstere von beiden Standpunkten ist für irgend eine liberale Partei nicht mehr denkbar, am wenigsten aber für eine Partei, welche die soziale Befreiung der arbeitenden Klassen schon als Aufgabe hingestellt, damit also ausgesprochen hat, daß diese Befreiung zurzeit noch nicht vollzogen sei. Ist aber die Existenz allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Übel im Volksleben einmal anerkannt, so ist damit auch anerkannt, daß es sich um Übel handelt, die notwendigerweise neun Zehntel des ganzen Volkes — sei es auch den einzelnen zum Teil noch unbewußt — berühren müssen. Übeln solcher Art gegenüber das alsbaldige tätige Eingreifen mit wirklichen konkreten Reformen abzulehnen unter der platonischen Vertröstung: der Fortschritt in der Richtung bürgerlicher und wirtschaftlicher Freiheit werde sie mit der Zeit von selbst überwinden, hieße einfach, jedem erkennbar machen, daß man diese Übel entweder nicht beseitigen wolle, oder daß man sie auf dem Wege gesetzlicher Reformen nicht beseitigen könne. Und dann wäre denen recht gegeben, welche behaupten, daß diese Übel auf dem Boden der jetzigen Staats- und Gesellschaftsordnung überhaupt nicht zu überwinden seien, sondern nur durch völlige Umwälzung dieser Ordnung und welche daraufhin ganz konsequenterweise sagen: wenn solche Umwälzung auf friedlichen Wegen nicht zu erreichen sein sollte, so wird sie wohl oder übel einmal auf gewaltsamen Wegen sich vollziehen müssen.

Wie töricht und unheilvoll nun auch die Verbesserungsideen der Sozialdemokratie befunden werden mögen — keine Ideen haben zu wollen ist ihr gegenüber noch viel törichter und unheilvoller. Läßt man der Sozialdemokratie das Privilegium, die einzige politische Partei zu sein, welche über die Verbesserung der sozialen Zustände noch Ideen hat, so müssen die täglich größer werdenden Kreise derer, denen die Übel, unter welchen sie tatsächlich leiden, zum Bewußtsein kommen, mehr und mehr ihre Hoffnung auf die Verwirklichung dieser Ideen setzen und mehr und mehr in dieser Partei die einzige Instanz erblicken, von deren Aktion sie eine Hebung ihrer Lage überhaupt zu erwarten haben. Und dann gehört die Zukunft dem »Zukunftsstaat«! Denn daß die Polizeiknüppel schlechte geistige Waffen sind, hat zum Überfluß auch der Versuch gezeigt. Eine Partei aber, welche zwar eine »Volkspartei« sich nennt, jedoch bei der großen Majorität des »Volkes« mehr und mehr das Vertrauen verlöre, daß sie den Willen und die Fähigkeit habe, gerechten Beschwerden auf ihren Wegen Abhilfe zu schaffen, würde bald auch alle Kraft zu nachhaltiger Vertretung ihrer rein politischen Ziele verloren haben. Diese Kraft kann sie nur schöpfen aus engem Zusammenhang ihrer Bestrebungen mit denjenigen Gedanken, unter welchen in den breiten Schichten des Volkes die Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten jeweils steht.

So muß also unsere Diskussion unter die Fragestellung kommen: welche soziale Forderungen hat eine »freisinnige Volkspartei« in ihr Programm aufzunehmen, damit sie ihren Namen mit Ehren führen könne?

Ich habe mich erboten, über diese Frage das einleitende Referat zu übernehmen, welches zunächst in unserem Kreise Unterlagen für eine Verständigung über das einzelne zu schaffen suchen soll.

Betreffs meiner Legitimation hierzu kann ich mich allerdings nicht berufen auf ein gründliches, systematisches Studium der volkswirtschaftlichen und sozialen Theorien und selbst nicht einmal darauf, daß ich etwa in der öffentlichen Diskussion dieser Angelegenheiten praktisch mich schon betätigt hätte. Zum einen wie zum anderen haben meine sonstigen Pflichten mir Zeit und Kraft nicht übrig gelassen. Diesem Mangel gegenüber kann ich mich jedoch auf etwas berufen, was in der Art, wie ich es habe, nicht viele haben können: eine eigene lebendige Erfahrung. Denn seit ungefähr 25 Jahren bin ich mitten hinein gestellt in das Wirtschaftstreiben, auf dessen Boden die sozialen Vorgänge und Erscheinungen sich abspielen. Und zwar haben die Umstände es mit sich gebracht — was ich als Student mir nicht hätte träumen lassen — daß ich selbst »Unternehmer« geworden bin, nämlich einer, der die gewerbliche Tätigkeit von vielen andern Personen, zuerst von 20, dann von 100 und zuletzt von 500, in den Formen gemeinsamer fabrikatorischer Arbeit mit zu organisieren und zu leiten hatte — was ja wohl unter allen Umständen ein nützlicher und anständiger Beruf ist. Da aber diese Tätigkeit Erfolg hatte, so bin ich dabei mit der Zeit von selbst auch Kapitalist geworden, d. h. einer von denen, welche angesammelten Ertrag vorangegangener Arbeit als Produktionsmittel für weitere Arbeit vorzuhalten haben. Ich habe also Gelegenheit gehabt, die Erscheinungen des heutigen Wirtschaftslebens im Bereich eines einzelnen Industriezweiges, aus allernächster Nähe anzusehen, und dadurch zugleich einen Schlüssel gewonnen für das Verständnis entsprechender Erscheinungen auf Gebieten außerhalb meines eigenen Wirkungskreises. Gemäß den Pflichten, welche meine Stellung mir auferlegte, mußte ich nun diese Erscheinungen stets betrachten vom Standpunkt des Unternehmers und des Kapitalisten. Gleichzeitig aber habe ich sie auch immer betrachten müssen mit den Augen des Arbeitersohnes, dem nicht unter der Hand Unternehmer- und Kapitalistenaugen wachsen wollten. Ich habe also diese Vorgänge gleichzeitig von ganz entgegengesetzten Seiten her ansehen können: einerseits unter dem Gesichtswinkel des Unternehmer- und Kapitalisteninteresses, andererseits aber auch vom Standpunkt des Interesses der Arbeiter — und dann habe ich, unabhängig von jeder Beeinflussung durch äußere Rücksichten, aus beiden ein Fazit mir ziehen können unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses und des Gemeinwohls.

Auf diesem Wege bin ich im Laufe der Jahre zu ganz bestimmten Ansichten gelangt über Bedeutung und Wirkung gewisser Einrichtungen unserer gegenwärtigen Wirtschaftsordnung und Staatsgesetzgebung und auch über die Ursachen, aus welchen einzelne als besonders gefährlich zu betrachtende Wirkungen hervorgehen. Diese Ansichten unterscheiden sich allerdings in manchen Stücken stark von dem, was zu denken und zu sagen in meinen Kreisen bei den meisten für wohlanständig gilt. Indes trage ich kein Bedenken, diese Ansichten, nachdem ich sie seit Jahren zu einer Richtschnur des eigenen Handelns gemacht, aus dem jetzt gegebenen Anlaß auch öffentlich auszusprechen und geeignetenfalls zu vertreten. Ihnen entnehme ich also die Grundlagen meines Referates über die vorhin gestellte Frage — indem ich es darauf ankommen lasse, ob das eine oder das andere darin etwa für geeignet befunden werden möchte, als Ausgangspunkt von neuen Bestrebungen de lege ferenda in einer freisinnigen Volkspartei zu dienen. Es wäre aber nicht ehrlich, wenn ich dabei verschweigen wollte, daß die erste Anregung zu eigener Stellungnahme gegenüber den sozialen Angelegenheiten sich mir ergeben hat aus gelegentlichem persönlichen Verkehr mit einem der bedeutendsten und hochachtbarsten Führer der deutschen Sozialdemokratie. Die älteren unter Ihnen erinnern sich wohl noch der Agitationsrede, welche der »Drechslergeselle August Bebel« im Sommer 1871[2] hier im Engelsaale gehalten hat. Wenn schon diese in den meisten Punkten meinen Widerspruch herausforderte, so hat sie mir doch einen nachhaltigen Impuls gegeben, angesichts der wirtschaftlichen Vorgänge in meinem Umkreis immer die Augen offen zu halten und insonderheit alles, woran ich selbst beteiligt war, unter dem Bewußtsein strenger Verantwortung zu betrachten. Des weiteren aber waren mir von wesentlicher Hilfe zur Gestaltung meiner Ansichten die wichtigen Ausführungen der Bodenbesitzreformer, die mir durch die Schriften Flürscheims und durch unseren Freund Dr. Harmening näher gebracht worden sind.


Meine Aufgabe sehe ich nun hier ausschließlich darin: diejenigen Punkte namhaft zu machen, an welchen die bisherigen Bestrebungen der entschieden freisinnigen Parteien Anknüpfung darbieten zur Weiterbildung des Parteiprogramms in der Richtung auf fruchtbare soziale Reformen. Ich habe sodann in concreto zu zeigen, daß gegenüber unbestreitbaren sozialen Übeln und Gefahren, die in den gegenwärtigen Zuständen gegeben sind, wirkliche Reformen, welche den Übeln an die Wurzel gehen, nicht bloß an ihren Symptomen kurieren wollen, möglich sind ohne Umwälzung der Gesellschafts- und Wirtschafts-Ordnung, vielmehr durch Maßnahmen, die auf dem Boden der bestehenden Staatseinrichtungen von der Gesetzgebung — wenn die entscheidenden Faktoren nur wollen — ohne weiteres eingeleitet und schrittweise durchgeführt werden können. Denn es soll sich nicht handeln dürfen um irgend welche Zukunftsideale, deren Verwirklichung, wenn überhaupt denkbar, erst als Endergebnis eines jahrhundertelangen Umbildungsprozesses möglich wäre, sondern um bestimmte Anforderungen, die vernünftigerweise an die heutige Gesetzgebung gestellt werden können. Für das soziale Programm einer politischen Reformpartei dürfen nur Anforderungen in Betracht kommen, deren Erfüllung, wie groß auch die Widerstände sein möchten, die sie von Seiten bestimmter Interessengruppen zunächst zu gewärtigen haben, doch nichts weiter zur Voraussetzung hat, als die allmähliche Überwindung solcher Widerstände.

Es sind nun drei Punkte, auf welche ich in solchem Sinne hier einzugehen gedenke: die Steuergesetzgebung, die mit dem »Arbeiterschutz« zusammenhängenden Fragen, und Angelegenheiten der Volksbildung. Ich beziehe mich dabei vorzugsweise auf den Programmentwurf, welchen der verdiente Führer der Gewerkvereins- und Genossenschaftsbestrebungen, Dr. Max Hirsch, schon auf dem ersten Parteitag der Freisinnigen Volkspartei eingebracht hat, von welchem Entwurf wohl anzunehmen ist, daß er auf dem nächsten Parteitag in den Mittelpunkt der Diskussion treten werde. Selbstverständlich aber habe ich dabei nicht minder im Auge das schon um einige Schritte weiter entwickelte soziale Programm der Deutschen Volkspartei, mit welcher in enge Fühlung zu treten der norddeutsche Freisinn wohl als eine wichtige Angelegenheit zu betrachten haben wird.

Für den heutigen Abend beschränke ich mich übrigens ganz auf den zuerst angeführten Gegenstand, die Besteuerungsfragen — zu welchem ich das Folgende anzubringen habe.

Die Bekämpfung des Systems indirekter Steuern und die Forderung, alle Staatsbedürfnisse anzuweisen auf direkte Steuern, gehören von jeher zu den gemeinsamen Bestrebungen aller wirklich liberalen Parteien in Deutschland. Natürlich ist auch für uns kein Wort mehr zu verlieren über die Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit einer Besteuerungsart, welche die Reichen verhältnismäßig ganz wenig belastet und deshalb, damit überhaupt »etwas einkomme«, den weitaus größten Teil der Staatslasten auf die Masse der arbeitenden Bevölkerung abwälzen, dadurch aber die Lebenshaltung der breiten Volksschichten entsprechend herabdrücken muß. Auch die Nationalliberale Partei hat diese Ansicht geteilt, so lange sie noch in anderem Sinn als heute eine »liberale« Partei war. — Zuzugeben ist natürlich auch, daß eine direkte Besteuerung des Einkommens allerdings jene Ungerechtigkeit, als solche, um so vollkommener beseitigen könnte, in je schärferer Progression dabei die größeren Einkommen herangezogen würden. Nichtsdestoweniger finde ich in der Forderung solcher progressiven Einkommensteuer immer noch ein großes sozialpolitisches Defizit. Es ist nämlich für ein Steuersystem nicht genug, daß es, rein steuerrechtlich betrachtet, korrekt oder gerecht sei. In jedem Staatswesen, welches nicht geradewegs auf den »Zukunftsstaat« hinführen will, oder auf die Katastrophen, welche dieses Wort ankündigt, muß meines Erachtens der Steuergesetzgebung noch eine andere, eine spezifisch soziale, staatserhaltende Funktion zugewiesen werden — nämlich der Regulator zu sein für das Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit und das Korrektiv zu liefern gegen gewisse zerstörende Wirkungen der unkontrollierten privat-kapitalistischen Produktionsweise.

Solche zerstörende Wirkungen — deren Dasein und fortwährendes Anwachsen heute keine Kunst der Rede mehr hinwegdisputieren wird — sind aber zu erblicken in der fortwährend zunehmenden Tributpflichtigkeit aller Arbeit zugunsten des Besitzes und in der damit Hand in Hand gehenden fortschreitenden Konzentration des Besitzes auf eine immer kleiner werdende Minorität des Volkes. Unter diesem Gesichtspunkt — den ich sogleich näher entwickeln werde — komme ich dazu, dem Programm der demokratischen Parteien in bezug auf die Besteuerungsfrage eine wesentlich anders lautende Forderung an die Gesetzgebung zu empfehlen, die ich vorgreifend — um gleich hier den Zielpunkt der nachfolgenden Erörterungen erkennbar zu machen — dahin formuliere:

Beseitigung der indirekten Steuern und auch Beseitigung aller Besteuerung des Arbeitseinkommens. Anweisung aller Bedürfnisse von Staat und Reich auf eine reine Vermögenssteuer, welche, nach oben progressiv, alle größeren Vermögen besteuert annähernd mit dem Prozentsatz des jeweiligen Boden- und Hypothekenzinsfußes — in der ausgesprochenen Absicht, den Zinsabwurf des gesamten Nationalvermögens für den Staat (d. h. für Staat und Reich) in Anspruch zu nehmen.

Die Begründung einer solchen Forderung entnehme ich aber den folgenden Erwägungen.


Das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes wird auf nicht viel unter 200 Milliarden anzuschlagen sein — alles zusammen gerechnet, was an nutzbarem Grund und Boden, an Gebäuden in Stadt und Land, an Inventar der Industrie und an mobilem Kapital in Deutschland sich vorfindet und alles in der üblichen Weise nach seinem Ertragswert veranschlagt. Läßt auch die Ziffer selbst sich nur sehr unsicher bestimmen, so bietet doch die Einkommens- und Vermögensstatistik genügende Anhaltspunkte dafür, daß die untere Grenze nicht weniger als 160 Milliarden sein könne. Ich nehme diese Ziffer hier an — eigentlich nur zur Exemplifikation; denn die Schlußfolgerungen würden sachlich ebenso bestehen bleiben, auch wenn eine viel niedrigere Zahl eingesetzt würde.

Von diesem Nationalvermögen Deutschlands liegt in der jetzigen Zeit hochentwickelter Wirtschaftstätigkeit fast kein Stück brach. Abgesehen von ganz wenigen, in ihrer Summe geringfügigen Objekten steht alles in Benutzung als Mittel für weitere Gütererzeugung, sei es in der Hand der Eigentümer selbst, sei es in der Hand anderer, denen letztere ihren Besitz zeitweilig überlassen. Dieses kommt schon darin zum Ausdruck, daß alle Vermögensobjekte, mit alleiniger Ausnahme der wenigen reinen Luxusgegenstände, sich schätzen lassen und tatsächlich auch immer geschätzt werden nach dem Nutzwert oder Ertragswert, den sie für den Eigentümer haben — insofern haben, als er entweder selbst sie als Hilfsmittel produktiver Arbeit anwenden oder sie zu gleichem Zweck ändern gegen Pacht, Miete, Zins usw. auf Zeit abtreten kann.

Demgemäß hat in unserer Zeit aller Besitz neben und außer seinem ursprünglichen, natürlichen Wert: durch seinen Verbrauch Mittel der Lebensführung, des Genusses usw. zu sein, noch einen besonderen, sehr eigenartigen Wert: ohne dem Verbrauch oder der Minderung zu unterliegen, dem Eigentümer Vorteile zu verschaffen, welche einem Verbrauch von Besitz ganz gleichwertig sind, und zwar, wenn er will, ohne jede Tätigkeit seinerseits, da er immer andere findet, die an seiner Statt die erforderliche Tätigkeit ausüben.

Dieses ist nicht immer so gewesen, es ist im Gegenteil, als Faktor des Wirtschaftslebens, eine Erscheinung noch sehr jungen Datums. Selbst die Art von Eigentum, welche scheinbar Quelle des Ertrags in sich selbst ist — Grund und Boden —, hat in Wahrheit jene zweite Eigenschaft nur insoweit und solange gehabt, als die Institution der Leibeigenschaft den Boden mit arbeitsfähigen Händen, als ihm zugehörigen Bestandteil des Eigentums, ausgerüstet hielt. Offensichtlicherweise sind die notwendigen Bedingungen für jede Ertragsfähigkeit von Vermögen und Besitz: daß, erstens, die Objekte desselben nicht nur Mittel der Gütererzeugung sein können, sondern daß sie hierzu auch tatsächlich voll benutzt werden — d. h. daß die Wirtschaftstätigkeit des ganzen Volkes genügend entwickelt und gesteigert sei, damit immer solche sich finden müssen, welche diese Objekte gegen Entgelt zur Benutzung übernehmen wollen — und daß zweitens die Einrichtungen des Staates, Rechtsordnung und Rechtsschutz, dem Eigentümer ermöglichen, sie ohne Verlustgefahr zeitweilig aus der Hand und in die Verwahrung anderer zu geben.

Der Zinsertrag, den auf diese Weise das Gesamtvermögen des Deutschen Volkes für die Gesamtheit der anteiligen Eigentümer abwirft, ist gemäß der vorhin angesetzten Ziffer und nach dem dermaligen Stand des Zinsfußes auf rund 5 Milliarden Mark jährlich zu veranschlagen, wenn man nur beiläufig 3 Prozent als durchschnittliche Höhe von Bodenrente und Hypothekenzins annimmt. Wenn diese Rentensumme sich gleichmäßig verteilte, so ergäbe sie also etwa 500 Mark jährlich für jede von den rund 10 Millionen Familien oder Haushaltungen im Deutschen Reich. Hierbei ist jedoch selbstverständlich alles außer Ansatz gelassen, was, wenn es auch gewöhnlich unter dem Namen von Kapital-Verzinsung mitbegriffen wird, doch nicht reiner Zins, sondern Äquivalent für irgend eine Art von mitwirkender Arbeit des Besitzers ist — im besondern also der Unternehmergewinn, den jemand über den bloßen Pacht- oder Zinsertrag hinaus erreicht, wenn er seinen Besitz in landwirtschaftlicher oder industrieller Tätigkeit selbst nutzbar macht, ebenso auch aller Handelsgewinn und alles, was ganz oder zum Teil den Charakter von Risikoprämie trägt. Gerechnet ist also nur derjenige Vermögensertrag, der den Eigentümern auf Grund ihrer Besitztitel zufließt oder doch, wenn sie wollen, zufließen kann ohne irgend andere direkte Mitwirkung als vierteljährliches Einkassieren fälliger Zinsen, Pachtgelder u. dergl.

Woher kommt nun die vorher genannte große Summe, die jährlich in Deutschland als Zins- oder Rentenertrag teils bar entrichtet, teils von sonstigen Einnahmen vorweg abgerechnet wird? — Da ausschließlich die menschliche Arbeit Werte erzeugt, die zuvor noch nicht da waren, so kann kein Zweifel darüber bestehen, daß es die Gesamtheit aller Arbeitenden im Volk ist, welche jene Summe für die Gesamtheit aller Besitzenden durch ihre Arbeit jährlich aufzubringen hat, und zwar dafür aufzubringen hat, daß die Eigentümer der Objekte des Nationalvermögens diese Objekte der Arbeit des ganzen Volkes als Mittel der Gütererzeugung vorhalten oder darleihen.

Das durchschnittliche Einkommen einer fünfköpfigen Familie in Deutschland beträgt nun, hoch veranschlagt, sicher nicht über 1500 Mark jährlich, wobei indes gleich vorzumerken ist, daß nach der Einkommenstatistik für Preußen und Sachsen über 70 Proz. der Bevölkerung dieser Staaten dieses durchschnittliche Einkommen noch nicht, und ungefähr 50 Proz. noch nicht die Hälfte davon erreicht. Hierbei ist aber alles Zins- oder Renteneinkommen bei denen, die dergleichen haben, mitgerechnet. Nach Abzug desselben in der vorher angenommenen Höhe verbleibt mithin für die ganze eigentliche Arbeitstätigkeit des Deutschen Volkes nur ein Netto-Ertrag, der wiederum gleichmäßig verteilt gedacht, pro Familie höchstens 1000 Mark jährlich abwirft — alles eingeschlossen, was nicht reiner Zins ist, also außer dem gewöhnlichen Arbeitslohn auch die Gehälter aller öffentlichen und Privat-Beamten und aller Unternehmer- und Handelsgewinn.

Die Verzinsung des Nationalvermögens beansprucht hiernach zurzeit in Deutschland vorweg ein Drittel der gesamten durch die Verbindung von Kapital und Arbeit bedingten Werterzeugung und läßt nur zwei Drittel davon als Entgelt für die Arbeitstätigkeit selbst übrig. Mithin hat die Gesamtheit aller Arbeitenden in allen Tätigkeitsgebieten, dem Durchschnitt nach, immer zwei Tage in der Woche zu arbeiten für die Gesamtheit der Besitzenden, d. h. derer, welche Miteigentümer des Nationalvermögens sind, dessen Verzinsung vorweg aufgebracht werden muß. Denn zur Bemessung des durchschnittlichen Anteils der einzelnen an dieser Leistung der Gesamtheit gibt es keinen andern Maßstab als den relativen Wert den die Arbeit der einzelnen für sie selbst hat.

Es gehört nicht hierher, die sehr mannigfaltigen und verwickelten Wege zu betrachten, auf welchen in den verschiedenen Klassen der Arbeitstätigen der einzelne seine Zinsabgabe direkt oder indirekt leistet, auch wenn er selbst gar keine Schulden hat. Sozialpolitisch hat nur das Endresultat Bedeutung, welches das Verhältnis zwischen Arbeit und Kapital für die Gesamtheit der Arbeitenden gegenüber der Gesamtheit der Besitzenden zum Ausdruck bringt. Ich erwähne also nur noch, daß die zuvor charakterisierte Tributpflichtigkeit der Arbeit alle betrifft, soweit sie in irgend einer Form arbeitstätig sind — alle vom letzten Tagelöhner bis zu den obersten Staatsbeamten. Auch die Staatsbeamten haben ihren Anteil redlich zu leisten in einer zwar ganz mittelbaren, aber gerade sehr charakteristischen Form. Abgesehen von den wenigen, welchen die Staatsraison eine repräsentative Lebenshaltung nach dem Vorbild der Reichsten zuweist, kann auch den Beamten der arme Teufel »Staat« von sechs Tagen, welche sie arbeiten, nur die bewußten vier Tage wirklich bezahlen; denn nachdem alles Arbeitseinkommen der Bürger durch die Vorwegnahme der Zinsquote schon stark herabgedrückt ist, können Steuern, welche wiederum fast ganz an dieses Arbeitseinkommen sich halten, unmöglich noch in genügender Höhe auferlegt werden, um den Beamten des Staats eine befriedigende Bezahlung zu sichern.

Das zuvor charakterisierte Verhältnis von Arbeit und Besitz gewinnt seine soziale Bedeutung natürlich nur in Verbindung mit der Tatsache der äußerst ungleichmäßigen — und nach dem jetzigen Lauf der Dinge noch immer ungleichmäßiger werdenden — Verteilung des Besitzes. Eine solche Bedeutung würde ihm gar nicht zukommen, wenn das Gesamtvermögen des Volkes auf die Individuen in den verschiedenen Volksschichten durchschnittlich sich verteilte proportional dem Werte persönlicher Arbeitsleistung in diesen Schichten. Alsdann wäre jeder sein eigener Zinsherr, nähme den auf ihn entfallenden Anteil an der gemeinsamen Tributleistung selbst wieder in Empfang, und als sozialpolitisch erhebliches Moment bliebe nur noch die Ungleichheit des Wertes der Arbeitsleistung in den verschiedenen Volkskreisen übrig. Die Wirklichkeit aber ist ungeheuer weit entfernt von einer derartigen Bilanz. Zwar gibt es nur verhältnismäßig wenige, welche gar keinen, auch nicht den kleinsten, Anteil am Nationalvermögen hätten, noch nicht einmal den notdürftigsten Betriebsfonds für eine kleine Hauswirtschaft; sehr gering aber ist auch der Prozentsatz solcher, für welche — soweit es Arbeitstätige sind — die Renteneinnahme, einschließlich der Ersparnis von Ausgabeposten infolge eigenen Besitzes, einen nennenswerten Zuschuß zum Arbeitseinkommen ausmacht, sei es auch nur viel weniger als die normalen 50 Proz. Tatsächlich bedeutet das vorher gekennzeichnete Verhältnis: effektive Abgabe einer größeren oder geringeren Quote des natürlichen Arbeitsertrags seitens der großen Majorität der Arbeitstätigen an die kleine Minorität derjenigen Miteigentümer am Nationalvermögen, welche die großen Brocken desselben inne haben. Mindestens 80 Proz. des ganzen Volkes ist gegenwärtig tributpflichtig geworden zugunsten der obersten 5 Proz.

Welche Wirkungen aber dieser Zustand mit sich bringt, liegt klar genug zutage.

Die Herabminderung des durchschnittlichen effektiven Arbeitsertrages durch den Abzug der Zinsquote drückt relativ am stärksten die untersten Volksklassen, weil jede Minderung des Einkommens um so härter wirkt, je weniger seine absolute Höhe die Erfordernisse der notdürftigsten Lebensführung überschreitet. In diesen untersten Volksklassen ist aber gerade die weitaus größte Majorität der unselbständigen Arbeiter enthalten, deren Arbeitsertrag noch einem zweiten Abzug zugunsten des »Unternehmergewinns« unterliegt — kraft der wirtschaftlichen Verhältnisse, auf welche mein zweites Referat sich beziehen wird. So ergibt sich also eine starke Herabsetzung des sonst möglichen durchschnittlichen Niveaus der Lebenshaltung der breiten Volksschichten. Je weniger nun die herabgesunkene Lebenshaltung der Ärmsten ihnen noch einen indirekten Vorteil von der Steigerung des Wohlstandes der Reichen übrig läßt, desto mehr gewinnt ihre fortdauernde Beitragsleistung zur Zinsquote des Gesamtvermögens die Bedeutung und den Charakter der reinen Frone.

Weitere sehr verhängnisvolle Wirkungen ergeben sich auf Grund des Umstandes, daß von der Gesamtsumme, die zur Verzinsung des Nationalvermögens jährlich aufgebracht wird, ein sehr beträchtlicher Teil auf eine relativ ganz geringe Zahl von bevorzugten Nutznießern entfällt, den Eigentümern der sehr großen Vermögen, und dadurch diesen ein Einkommen verschafft, welches über die Bedürfnisse selbst einer sehr erhöhten Lebenshaltung weit hinausgeht. Die Millionäre sind aber meist sparsame Leute, die den Überschuß nicht zu vergeuden oder zu verschenken pflegen. Von jenen großen Einkommen gelangt daher nur ein Teil zum Verbrauch, der andere — häufig größere — Teil wird zurückgelegt und figuriert am Schluß des Jahres in dem Zuwachs des Nationalvermögens, der für das nächste Jahr mit zu verzinsen ist. Von Jahr zu Jahr wiederholt sich dieser Vorgang. Dadurch wächst das Nationalvermögen, also auch dessen Zinsabwurf, fortwährend rascher als der effektive Ertrag der gesamten nationalen Arbeit wächst, und die Tributquote, welche die Gesamtheit der Arbeitenden der Gesamtheit der Besitzenden zu leisten hat, wird stetig größer. Gleichzeitig aber muß dabei die Ungleichmäßigkeit der Verteilung sowohl von Einkommen wie von Besitz immer weiter zunehmen, und von Jahr zu Jahr ein immer größer werdender Teil der gesamten Tributsumme dem kleinen Prozentsatz der Reichen zufließen. Dabei aber wird die gesamte Wirtschaftstätigkeit des Volkes — gleichfalls in immer steigendem Maße — dadurch gelähmt, daß fortgesetzt ein großer Teil des effektiven jährlichen Arbeitsertrages der Gesamtheit dem Konsum vorenthalten, dem wirklichen Gebrauch entzogen bleibt.


Die Konstatierung dieser verschiedenen Folgen der gegenwärtigen Wirtschaftseinrichtungen fordert die Fragen heraus: sind diese Einrichtungen sittlich gesund? — sind sie gerecht und vernünftig? — sind sie notwendig und unabänderlich?

Sind sie sittlich gesund? — Nein!

»Im Schweiß deines Angesichts sollst du dein Brot essen!« ist nicht nur ein Bibelwort, es ist zugleich der treffendste Ausdruck tiefer sittlicher Wahrheit. Hierüber noch ein Wort zu verlieren scheint mir überflüssig, solange ich nicht den gesehen habe, der den Mut haben wird, beweisen zu wollen: es gehöre zu den Bedingungen einer sittlichen Gesellschaftsordnung, daß solche vorhanden sein müßten, die ohne irgend einen anderen Vorzug, bloß weil sie ein genügend großes Vermögen irgendwie erworben oder ererbt haben, berechtigt sind, ohne alle eigene Arbeit in begünstigter Stellung zu leben, nicht etwa von diesem Vermögen, mittelst dessen Verwendung, sondern durch dieses Vermögen, ohne Minderung seiner Substanz, allein von der Arbeit anderer.

Sind, diese Einrichtungen gerecht und vernünftig? — Nein, wiederum ohne jedes Wenn und Aber!

Von Gerechtigkeit in der Zinswirtschaft könnte nur dann die Rede sein, wenn bei ihr der Leistung des einen Teils irgend eine entsprechende Gegenleistung des andern Teils gegenüberstände. So war es in der Tat einmal — vor 200 oder 300 Jahren, also just zu der Zeit, da ein naives Rechtsbewußtsein Zinsnehmen schlechthin als »Wucher« stempelte. Zu dieser Zeit hatte der Zins als Gegenleistung die Übernahme einer besonderen Verlustgefahr, welcher das Eigentum dann ausgesetzt wurde, wenn der Eigentümer es aus seinem Besitz heraus in die Hand eines anderen gab. Heute ist es gerade umgekehrt. Wenn einer eine Million in natura selbst aufbewahren wollte, so hätte er damit nicht nur viel größere Last, sondern auch zehnmal größere Verlustgefahr zu übernehmen, wie wenn er sein Eigentum gegen sichere Hypothek oder unter gleichwertigen Garantien andern behufs wirtschaftlicher Nutzung übergibt. Soweit Leistung und Gegenleistung in Frage kommt, würde also eher umgekehrt der andere eine Aufbewahrungs-Prämie verdienen. Und das gleiche gilt auch für das Verhältnis von Grundbesitzer und Pächter. Denn wenn jemand ein Landgut nicht selbst bewirtschaften kann oder will, so würde er, wenn sich kein Pächter dafür fände, es nicht einfach brach liegen lassen können, ohne einer raschen Entwertung seines Besitzes durch Verlust der Kultur u. dergl. ausgesetzt zu sein. Um ohne Nutzung, nur unvermindert, den Besitz zu erhalten, hätte er erhebliche laufende Aufwendungen zu bestreiten, von welchen derjenige ihn befreit, der das Landgut in Verwaltung nimmt, um es später dem Besitzer unvermindert wieder abzuliefern. Unter dem Gesichtspunkt von Leistung und Gegenleistung verdiente also auch der Pächter eine Aufbewahrungsprämie. Die vorhin in Rechnung gesetzen 3 Prozent Zins beziehen sich aber gerade auf diejenigen Nutzungsformen des Eigentums, die weder Mitarbeit des Eigentümers noch Verlustrisiko einschließen, auf die »mündelsichern« Kapitalanlagen.

Der einzelne handelt natürlich durchaus loyal und korrekt, indem er seinen Besitz nur gegen den marktgängigen Zins der Nutzung eines ändern überläßt, denn er, als einzelner, gewährt damit dem andern einzelnen in der Tat Vorteile, die er sonst nicht haben würde. Die Gegenleistung aber, die er in Form von Zins, Pacht usw. dafür empfängt, ist unter dem volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt nur das Kennzeichen der Zwangslage, in welcher die Arbeit dem Besitz gegenüber insofern sich befindet, als die Wertobjekte des Gesamtvermögens als Mittel produktiver Arbeit absolut unentbehrlich sind. Diese Zwangslage allein ergiebt das Resultat, daß auch die risikofreie, pfandsichere Vermögensanlage, statt eine Aufbewahrungsprämie zu erfordern, eine Abgabe einbringt. So klar es nun einerseits ist, daß in der Zinswirtschaft ein redliches Verhältnis zwischen den einzelnen besteht, so sicher ist es anderseits, daß kraft derselben die Gesamtheit der Besitzenden als solche die Gesamtheit der Arbeitstätigen als solche bewuchert. Denn »die Zwangslage eines andern benutzen, um sich Vorteile auszubedingen, welche außer Verhältnis zu den Leistungen stehen«, ist der richtige, anerkannte Begriff des Wuchers.

Die soziale Ungerechtigkeit dieses Verhältnisses wird leider verdunkelt durch eine eigenartige Verunstaltung, welche der Eigentumsbegriff im Kreise derjenigen allmählich erfahren hat, deren Lebenshaltung ganz oder doch in erheblichem Grad von ihrem Anteil am Zinsertrag des Nationalvermögens abhängig geworden ist. Im Kreise der Besitzenden — aber auch nur in diesem — wird nämlich der ursprüngliche, in sich selbst gegebene Wert von Besitz und Vermögen, sein Verbrauchswert, schon gar nicht mehr gewürdigt, sondern eigentlich nur noch der sehr bedingte und sekundäre Nutzungswert. Man schätzt hier den Besitz tatsächlich nicht mehr als Verwendungsfonds für eine erhöhte Lebenshaltung, als unmittelbare Quelle von Genüssen und Vorteilen aller Art, sondern fast nur noch als »Unterlage« der Lebenshaltung, nach dem, was er ohne Verwendung »abwirft«, und es muß einem erst ein rechtes Stück seines Vermögens gestohlen worden oder sonst verloren gegangen sein, damit er merke, daß er noch etwas mehr verloren hat als zukünftige Zinseinnahmen. Anders ist der Maßstab noch bei dem kleinen Mann, dem Arbeiter, Bauer, Handwerker, der vor 50 Jahren seine ersparten Taler oder Gulden in den Strumpf zu stecken gewohnt war. Auch er trägt zwar seine Ersparnisse jetzt lieber in die Sparkasse oder legt sie sonstwie an, weil er eingesehen hat, daß er sie so viel bequemer und sicherer aufbewahrt. Die paar Mark Zinsen, die er dabei bekommt, sind ihm aber ganz Nebensache. Er schätzt seinen Besitz durchaus unter dem Gesichtspunkt der Frage: Wie lange kann ich es damit aushalten, wenn ich krank oder arbeitslos werden sollte? — was kann ich mir nötigenfalls dafür kaufen? — was kann ich dafür meinen Kindern zuwenden? Das allein aber ist noch der richtige, ehrenwerte Eigentumsbegriff, dessen hohe sittliche, kulturbildende Bedeutung die rechtliche Forderung der Unantastbarkeit des Eigentums ausschließlich begründet. Die üblich gewordene Wertschätzung des Vermögens bei den Reichen aber, nach der Größe des daraus abzuleitenden Tributanspruchs an die Arbeit anderer, gehört ganz und gar zu den Symptomen der zunehmenden plutokratischen Entartung der Rechtsbegriffe, von welcher ich im Fortgang meines Referats noch mehrmals zu reden haben werde.

Nicht besser wie mit der Gerechtigkeit ist es in dem Zinswesen mit der Vernunft bestellt. Als beständiger Faktor der Volkswirtschaft gedacht, ist es voll innern Widersinns und trägt den Keim unabwendbarer Zerstörung in alles, was dauernd zu beherrschen ihm gelingen sollte.

Das Beispiel von dem Pfennig, der, seit Christi Geburt zu ganz niedrigem Zinsfuß auf Zins liegend, heute den Wert eines Goldklumpens gewonnen haben müßte, schwerer als alles Gold der Erde zusammengenommen, erläutert die physische Unmöglichkeit dauernden Fortbestehens von Einrichtungen, kraft welcher Vermögen und Besitz die Eigenschaft haben sollen, in geometrischer Progression anzuwachsen, also, wie niedrig der Koeffizient dieses Wachstums mit der Zeit auch werden möchte, doch mehr und mehr alles zu absorbieren, was als menschliche Arbeit und Gütererzeugung unter den Daseinsbedingungen auf unserem Planeten steht — deren Beschränktheit doch einstweilen nur in kühnen Phantasieen als aufgehoben erscheint. Nach dem vorhin gesagten muß das Fortbestehen solcher Einrichtungen schon in absehbarer Zeit dem wachsenden Nationalvermögen rein fiktive Werte einfügen, die nichts anderes mehr sind als Anweisungen auf den Arbeitstribut zukünftiger, noch ungeborener Geschlechter.

Elimination des Zinswesens aus dem Wirtschaftssystem der Völker ist daher die Voraussetzung für eine haltbare, nicht auf völlige Desorganisation hinsteuernde Wirtschaftstätigkeit.

Hieran knüpft sich nun die dritte Frage: ist dieses möglich? — oder sind etwa die vorher betrachteten Übel unabänderlich — außer unter Aufhebung des privaten Kapitalbesitzes?

Widersinnig wäre es, den Eigentümern von Vermögen das Zinsnehmen etwa gesetzlich verbieten zu wollen. Denn damit würde der wichtigste Antrieb zur Darbietung des Besitzes für die Zwecke der wirtschaftlichen Arbeit beseitigt und jede natürliche Regelung seiner Benutzung aufgehoben sein. Sonach könnte es allerdings scheinen, als ob bei Fortbestehen des privaten Kapitalbesitzes das Wirtschaftssystem der Desorganisation verfallen müsse, beim Zinsnehmen durch den Zins und bei Beseitigung des Zinsnehmens durch dessen Aufhebung.

Den Ausweg aus diesem Dilemma zeigt aber das schlichte Wort: Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!

Das soll besagen: Nach wie vor wolle jeder, der ein nutzungsfähiges Stück des Nationalvermögens inne hat, den Nutzertrag desselben einziehen. Er wolle dabei aber sich erinnern, daß sein Vermögensstück nicht an sich selbst solchen Ertrag liefert, sondern nur als Teil eines »Nationalvermögens«, nur kraft seiner Einfügung in den Betriebsfonds der Volkswirtschaft eines betriebsamen, arbeitstüchtigen Volkes mit wohlgeordneten Staatseinrichtungen. Deshalb wolle er diesen Ertrag, soweit er reiner Zinsertrag ist, nicht als ihm, dem zufälligen Eigentümer, zukommend ansehen und für sich in Anspruch nehmen, sondern ohne Murren ihn abliefern an den, der der eigentliche Urheber und Eigentümer dieses Ertrages ist — an den Staat.

Die menschliche Gesellschaft unter der Form des Staates ist in der Tat mehr als ein Haufe zusammengewürfelter Individuen, gleich den Körnern in einem Sandhaufen. Wie im lebendigen Organismus die Zellen kraft ihres Zusammenhangs und ihrer Wechselwirkung mit Millionen von anderen Zellen Funktionen ausüben, welche sie nicht auszuüben vermöchten für sich, als selbständige, einzelne Zellen außerhalb des Organismus, so gewinnen auch in der organisierten menschlichen Gesellschaft Besitz und Arbeitskraft des einzelnen als Elemente des Nationalvermögens und der nationalen Arbeitskraft eines Volkes Kräfte und Funktionen, die ihnen nicht an sich zukommen. Ergebnis und Erfolg dieser Funktionen fallen nicht unter das Eigentumsrecht des einzelnen, weil sie nicht Ausfluß des Eigentums selbst sind, vielmehr, richtig betrachtet, Ausfluß der Gesellschaftsorganisation, Ergebnis und Erfolg der Staatsinstitutionen. Sie gehören also von Rechts wegen dem Staat.

Illustriert wird dieses Verhältnis durch den sehr bezeichnenden Umstand, daß aller Besitz, damit er als Zinsgut fungieren könne, ohne eigene Tätigkeit des Inhabers und ohne daß die Herausgabe an einen andern ihn in Frage stellt, immer erst in ein Stück Papier verwandelt werden muß. Pacht- oder Mietsvertrag, Pfandurkunde oder Staatsschuldschein sind die unentbehrlichen Vehikel, welche allein arbeitslosen Vermögensertrag dem Eigentümer zuführen können. Im Naturzustand gibt es dergleichen nicht; es muß erst ein Staat da sein, in dessen Obhut und Verwahrung der Besitz gegeben werden kann, wenn ein anderer seine wirtschaftliche Nutzung übernehmen soll. Dafür zeugt das »Papier«.


Das gesagte begründet unter dem sozialen und dem rechtlichen Gesichtspunkt die vorhin ausgesprochene Anforderung an die Gesetzgebung: in Form einer Vermögenssteuer den Zinsertrag des Nationalvermögens, den die Besitzträger der einzelnen Stücke regelmäßig einheben, für den Staat heranzuziehen und — abgesehen von der Ansammlung eines beschränkten Reservefonds — fortgesetzt zur Aufwendung zu bringen durch Bestreitung der jetzigen Staatsausgaben aus dieser Einnahmequelle und durch Übernahme neuer größerer Aufgaben, in welche einzutreten das Gemeinwohl dringend fordert.

Wir erleben jetzt das klägliche Schauspiel, daß die Gesetzgeber des Reichs und der Einzelstaaten in allen Winkeln herumsuchen: wo etwa noch »was Steuerbares« zu finden sein möchte, und allerlei Sophismen helfen müssen, das Gewissen zu beschwichtigen, welches angesichts feierlicher Zusagen sich dagegen sträubt, daß immer wieder »die Masse es bringen« müsse. Hier liegt das gesuchte Steuerobjekt: das Nationalvermögen Deutschlands, bei welchem in der Tat »die Masse es bringt«, das Gewissen sich aber nicht dagegen zu sträuben braucht! Denn es ist ein Steuerobjekt, dessen Ertrag nur wegen der Einfachheit und im Interesse ganz ungestörten Fortbestehens aller eingelebten Formen der Wirtschaftstätigkeit in der Form von »Steuer« erhoben werden muß, in Wahrheit aber schon vorher, in seinem Entstehen, ursprüngliches, rechtmäßiges Eigentum des Staates war, also nicht dem abgefordert werden muß, was der einzelne im Nettoertrag seiner eigenen Arbeit selbst erworben hat.


Gemäß dem sozialpolitischen Gesichtspunkt, unter welchem in meiner Betrachtung das Steuersystem gedacht ist, hätte der Staat grundsätzlich den ganzen Zinsertrag des Nationalvermögens in Anspruch zu nehmen und demnach, den Steuersatz für Vermögen jeder Art um so näher an den jeweiligen, durch Hypothekenzins und Bodenrente gekennzeichneten Zinsfuß für risikofreie Kapitalanlage heranzuführen, je mehr die Steuerobjekte vom Charakter des Sparguts und der Betriebsmittel privater Lebensführung sich entfernen. Nur wegen des sozialen Interesses der Allgemeinheit an der Erleichterung des Ansammelns kleiner Vermögen würde der Staat solchen gegenüber auf seinen Anspruch ganz oder teilweise verzichten. Im übrigen könnte zwischen den verschiedenen Vermögensarten ein Unterschied nicht anerkannt werden. Denn hinsichtlich der Bedeutung des Eigentumstitels ist gegenwärtig alles gleichwertig, wie auch stets das eine in das andere ohne weiteres verwandelt werden kann. Grund und Boden haben zwar auch jetzt noch ihre ganz spezifische Bedeutung als einziges ursprüngliches, von der Natur selbst gegebenes Produktionsmittel und als letzte Kraftquelle für alle wirtschaftliche Tätigkeit; das Eigentum an Grund und Boden aber ist mit der Aufhebung von Leibeigenschaft und Hörigkeit ein Eigentum wie jedes andere geworden. Solange diese bestanden, war allerdings der Eigentümer von Grund und Boden vor allen andern Eigentümern dadurch ausgezeichnet, daß die Zahl seiner Arme immer ungefähr proportional war der Größe seines Besitzes, er also jedes beliebig große Stück selbst, mit seinen eigenen Armen, gerade so nutzen konnte wie der Bauer seinen kleinen Acker. Seit jeder nur noch zwei eigene Arme hat, ist auch, der Grundbesitzer, wenn er nicht Kleinbauer ist, wirtschaftlich und rechtlich nur Unternehmer, der wie jeder andere Unternehmer darauf angewiesen ist, mit Hilfe fremder Personen zu produzieren. — »Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist!« muß also allen gegenüber gelten.

Die Wirkungen der hier in Betracht gezogenen Maßregel würden auf wirtschaftlichem Gebiet für die einzelnen zunächst und unmittelbar nur darin in die Erscheinung treten, daß die Beseitigung der indirekten Steuern — von reinen Schutzzöllen natürlich hier abgesehen — und die Beseitigung der eigentlichen Einkommensteuer alles Arbeitseinkommen jeder Art um den jetzigen Betrag dieser Steuern entlasten würde. Dieses Arbeitseinkommen bliebe das natürliche Steuerobjekt für die Gemeinden und käme für Staat und Reich nur subsidiär in Betracht für den Fall, daß mit der Zeit ein starkes Herabgehen des Zinsfußes, also eine Verbilligung des Kapitals, ohne ausgleichende Vermehrung des ganzen Nationalvermögens eintreten sollte — was übrigens wohl, außer in Krisen, schwerlich zu gewärtigen steht.

Schon diese direkte Entlastung des Arbeitseinkommens würde für die unteren Volksschichten eine sehr erhebliche Bedeutung haben. Viel höher aber werden die Wirkungen anzuschlagen sein, welche man zu erwarten hat von der Belebung und Steigerung der ganzen Wirtschaftstätigkeit des Volkes, die dadurch eintreten muß, daß große, jetzt dem Konsum vorenthaltene Summen durch den Staat zur Verausgabung gebracht werden.

Die Aktion des Staates auf der anderen Seite würde unter wesentlich veränderte Bedingungen gestellt sein. — Solange alle Einnahmen in der Hauptsache auf Abzüge vom Arbeitseinkommen angewiesen sind, welches für die weitaus große Mehrzahl aller Steuerzahler nicht über die Anforderungen der Lebenshaltung hinausgeht und in dieser also aufgebraucht wird, ist die möglichste Sparsamkeit in allen Ausgaben allerdings dringend geboten. Hat dagegen der Staat seine selbständige Einnahme und hat er diese behufs Erfüllung sozialer Anforderungen auch aufzubrauchen, so würden die Ausgaben nach dieser eigenen Einnahme sich zu richten haben und auch sogenannte »unproduktive« Aufwendungen, sofern sie nur dem Gemeinwohl dienlich sein können, nicht nur vernünftig, sondern unter Umständen direkt geboten sein. Der Ertrag der ins Auge gefaßten Vermögenssteuer würde nun in jedem Falle weit hinausgehen über die Gesamtsumme aller gegenwärtigen effektiven Ausgaben in Reich und Einzelstaaten zusammengenommen. Es würden also Reich und Einzelstaaten mit der Umgestaltung des Steuersystems die Mittel zur Erfüllung neuer großer Aufgaben gewinnen.

Und dieses würde sicher nicht zu früh kommen! Denn es ist hohe Zeit, daß auch der Staat selbst auf ein höheres Niveau der Lebensführung gelange als das jetzige ist — welches, dicht am Existenzminimum stehend, durchaus vergleichbar erscheint dem Lebensniveau seiner Proletarier. Nicht zu reden von der Förderung feinerer Kulturinteressen, in welcher Deutschland seit einem Jahrzehnt in immer bedenklicher werdendem Grade in Rückstand kommt, gilt es vor allem, die zahlreichen Augiasställe auszufegen, deren Fortbestehen als Quellen physischen Elends und moralischer Erniedrigung ein Schandfleck ist auf dem Schild eines großen Kulturvolkes. Es gilt, Millionen von Bürgern noch rechtzeitig vor völliger physischer und sittlicher Verkommenheit zu retten, mit welchen das Wohnungselend in den Industriestädten und in gewissen Bezirken des platten Landes, die zahlreichen Hungerindustrien, die es in Deutschland gibt, und ähnliche Ursachen sie bedrohen. Also Aufgaben genug auch für den zukünftigen reichen Staat!


Niemand kann behaupten wollen, daß ein Steuersystem auf solcher Grundlage steuertechnisch undurchführbar sei. Denn Vermögensteuer besteht längst in vielen Ländern, in einigen kleinen Staatswesen sogar in einer Höhe bis 1 Proz., in welcher sie eine soziale Bedeutung schon zu gewinnen anfängt. Genau so wie man in der »Ergänzungssteuer« 1/2 pro Mille einheben kann, ließe sich auch 3 Proz. einheben.

Die Härten zu vermeiden, welche in der Übergangszeit eintreten würden dem Spargut und den kleinen Vermögen gegenüber, welche von Arbeitstätigen angesammelt wurden noch unter der Wirkung eines stark verkürzten Nettoertrages der Arbeit — dazu gäbe es viele Wege.

Auch dem andern praktischen Einwand, den man gewiß zuerst erheben wird: daß bei starker Besteuerung des Vermögens, wofern das gleiche nicht auch anderwärts geschieht, die Reichen aus dem Lande gehen würden, kann ich eine ernstliche Tragweite nicht zugestehen. Es mag ja sein, daß unter diesen manche eilen würden, den Staub deutschen Bodens von ihren Pantoffeln zu schütteln, wenn auf ihm kein völlig arbeitsloses Einkommen mehr wachsen wollte — und dann ginge der rechnungsmäßigen Ziffer des Nationalvermögens eine gewisse Summe in der Tat verloren und dem Abwurf der Vermögensteuer der entsprechende Betrag. Der Staat als solcher verlöre aber dabei nichts was er jetzt hätte und die Volkswirtschaft nichts was wirklich einen produktiven Wert besitzt. Denn die Objekte dieser letzteren Art sind nicht transportabel und können nicht mit auswandern wie das mobile Kapital. Zu gewärtigen wäre also höchstens ein Defizit im flüssigen Betriebsfonds der Volkswirtschaft. Ein Staat indes, der seine Finanzen auf eine so feste Grundlage gestellt hätte wie es mit dem Aufruf des ganzen Nationalvermögens zur Steuerquelle geschähe, würde einen unermeßlichen Kredit besitzen und zur vorläufigen Ergänzung seines Betriebsfonds beliebig große Summen aus der Fremde geborgt bekommen, die dann doch nur so lange zu verzinsen wären, bis der Abgang sich wieder ersetzt hätte.

Endlich aber ist es auch kein Mangel, sondern ein deutlicher Vorzug der reinen Vermögensteuer, daß sie zum Unterschied von allen Einkommensteuern zugleich die Wirkung einer richtigen und kräftigen Luxussteuer insofern ausüben muß, als bei ihr alle Steuerobjekte zu veranschlagen sind nach dem marktgängigen Nutzungswerte, den sie objektiv als Mittel der Gütererzeugung haben, wenn sie wirtschaftlich benutzt werden, und den sie auch dadurch nicht einbüßen, daß der Eigentümer aus subjektiven Gründen sie zeitweilig nicht so benutzt oder benutzen lassen will. Darin nun: wirtschaftlich wertvolle Stücke des Nationalvermögens — wie z. B. Grund und Boden, Gebäude u. a. m. — dem Dienst der nationalen Arbeit zu entziehen zum Zweck rein persönlichen Gebrauchs, ist derjenige Luxus gegeben, dem als Luxus eine volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung allein zukommt und der unter dem Gesichtspunkt von Luxus auch allein ein würdiges Steuerobjekt abgibt. Den »edlen« Luxus dabei zu schonen macht keine Schwierigkeit. Denn dieser ist schon äußerlich daran zu erkennen, daß er nicht egoistisch ist, sondern Quellen höheren Lebensgenusses vielen zugänglich machen will. — Es mutet sonderbar an, aus Anlaß der landesüblichen Suche nach »Steuerbarem«, in unseren Parlamenten fortwährend die ebenso folgerichtigen wie menschenfreundlichen Argumentationen zu vernehmen, die damit beginnen, für Luxus alles zu erklären, was zum Leben nicht unbedingt erforderlich, worin also Einschränkung ohne Schaden möglich — und damit enden, als steuerbaren Luxus nicht etwa dasjenige zu bezeichnen, was zu einer schon gehobenen Lebenshaltung entbehrlich, sondern vielmehr solche Dinge, die den Massen, d. h. hauptsächlich den Armen, zum Leben nicht unbedingt erforderlich sind — obwohl darin für viele fast das — einzige von Genüssen, Reizen usw. gegeben ist, was ihre physische Lebenshaltung von rein animalischem Dasein unterscheidet. Indem man diese Dinge als angeblich entbehrlich besteuern will, aber nicht etwa um den Luxus einzuschränken, sondern um Geld zu bekommen, setzt die Absicht sich in logischen Widerspruch mit der Voraussetzung; denn wenn das angeblich entbehrliche wirklich entbehrlich wäre, könnten die Steuern nichts einbringen.

Niemand aber darf, angesichts des gegenwärtigen Vorschlags, auf die Wahrung der »idealen Güter« der Gesellschaft sich berufen wollen, wie es gegenüber dem Enteignungsprogramm der Sozialdemokratie mit mehr oder weniger Recht geschehen mag. Er müßte sich sonst sagen lassen, sein Ideal sei das heckende, sich selbst vermehrende Geld — was allerdings ein sehr ideales Ding insofern ist, als in Wirklichkeit dergleichen nicht existiert. — Weder die Reichen, die für jede Million ihres Vermögens sei es z. B. 30000 Mk. an den Staat jährlich zu geben hätten, noch die Armen, welche dabei in ihrer Lebensführung erleichtert würden, brauchten deshalb irgendwie weniger gottesfürchtig, kirchlich und monarchisch gesinnt zu sein als sie es jetzt sein mögen. Und der reiche Mann bliebe nach wie vor derselbe reiche Mann, der alle Vorzüge erhöhter Lebenshaltung und alle Mittel zur Betätigung sittlich wertvoller Privilegien des Reichtums in Wohltätigkeit, Freigebigkeit und edlem Luxus behielte — mit dem einzigen Unterschied, daß er jetzt diese Mittel entweder in dem Ertrag seiner eigenen Arbeit oder in der Substanz seines Vermögens zu finden hätte — wie es vordem doch auch gewesen ist.

Die Unantastbarkeit des Eigentums, als strenge Rechtsforderung, gebietet, den Mantel der Verjährung über die Wege zu decken, auf welchen eine Hauptursache der jetzigen sozialen Übel, die exorbitante Größe vieler Einzelvermögen, entstanden ist. Soweit einmal diese Wege außerhalb des Gesichtskreises der lebenden Generation liegen, darf also nicht mehr untersucht werden, wieviel von solchen großen Vermögen durch redlichen Erwerb irgend einer Art, wieviel durch blutige Gewalttat, durch »Bauernlegen«, durch Arglist und Betrug oder durch schnöden Wucher zusammengebracht sein mag. Alles muß als jetzt unanfechtbares Eigentum der jetzigen Besitzer anerkannt werden. Keine Rücksicht des Rechts aber verbietet, Einrichtungen zu verändern, auf Grund welcher die Ungleichmäßigkeit der Besitzverteilung fortgesetzt immer neue Übel erzeugt. Wieviel immer von den Institutionen des Staates und der Gesellschaftsordnung jemand zu den sakrosankten und unberührbaren Dingen rechnen mag — die konkreten Gesetze, welche die Wirtschaftstätigkeit gemäß den Anforderungen des Gemeinwohls regeln sollen, gehören ganz gewiß nicht zu ihnen, und zu allerletzt das Steuersystem.

Dem Staat gegenüber hat nun niemand ein Recht auf zukünftige Vorteile, welche das Fortbestehen von gewissen Einrichtungen ihm bringen würde, oder ein Recht auf dieses Fortbestehen, weil es ihm bisherige Vorteile erhalten würde. Sollte aber etwa unter dem Namen des Rechts das Klasseninteresse derjenigen Stände und Volkskreise, welchen die gegenwärtigen Einrichtungen zu besonderem Vorteil gereichen, ins Feld geführt werden — dann müßte man auch die Frage aufwerfen: was ist das Deutsche Volk? Sind es die paar Tausende, welche als Nachkommen ehemaliger Feudalherren oder als deren Auskäufer und Hypothekengläubiger die Besitztitel an großen Stücken deutschen Bodens inne haben? Sind es die paar Hunderttausende, welche als Erben des alten Wohlstandes der Städte oder durch Glück und eigene Tatkraft und begünstigt durch die bisherigen Wirtschaftseinrichtungen, zu mehr oder minder großem Reichtum gelangt sind?

Die richtige Antwort kann nur lauten: weder die einen noch die andern — sondern mit beiden zusammen auch noch von den fünfzig Millionen die neunundvierzig, die der weitaus größten Zahl nach in täglicher strenger Arbeit ihr Dasein vollbringen, mit meist ganz geringem persönlichen Anteil an den Gütern einer erhöhten Kultur, und die, jeder einzelne von ihnen bedeutungslos wie der Tropfen im Meer, doch in ihrer Gesamtheit das große Reservoir abgeben, aus welchem alle wirtschaftliche und geistige Aktion des Deutschen Volkes nicht minder wie die Verteidigung seines Bodens in letzter Reihe ihre Kraft schöpft — die breiten Schichten der namenlosen Geschlechter, zu welchen die oberen Stände, die Träger von Bildung und Wohlstand, sich verhalten nur wie Blüten und Früchte des Baumes zu Stamm und Wurzel, aus denen Blüte und Frucht ihre Nahrung ziehen.

Und damit ist gesagt, daß unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen alle Stände gleichmäßig umfassenden Volkswohls kein Staatswesen eine wichtigere Aufgabe haben kann als die Sorge, Wurzel und Stamm seines Volkstums dauernd gesund und kräftig zu erhalten. Träten nun sowohl nackte Klasseninteressen allen Bestrebungen entgegen, welche auf Beseitigung der am Volkskörper nagenden sozialen Übel dringen, so würde damit die Vertretung dieser Bestrebungen unter die Fahne gestellt sein: Solidarische Volksinteressen gegenüber den Prätentionen bevorzugter Stände!

Angesichts des immer deutlicher hervortretenden Kampfes der Sonderinteressen um die Klinke der Gesetzgebung in Deutschland, scheint es in der Tat Zeit zu sein, daß eine politische Partei, die eine »Volkspartei« sich nennt, ihre Bemühung um Einwirkung auf die Gesetzgebung deutlich unter diese Fahne stelle und in diesem Sinne die hier angeregte Reform der Steuergesetzgebung in ihr Programm aufnehme.

Gegenwärtig könnte dieses auch durch keine andere als eine politisch radikale Partei geschehen — radikal in dem Sinne: durch keine Rücksichten gehindert sein, erkannten Übeln an die Wurzel zu gehen und nicht Halt machen müssen vor, irgend einem noli me tangere. Alles was heute rechts von uns steht, ist als Partei unter den gegenwärtigen Umständen durchaus unfähig, wirkliche soziale Reformen in die Hand zu nehmen, weil jeder Versuch dieser Art hoffnungslos bleibt, wenn er von Anfang an innerer Folgerichtigkeit entsagen müßte. Alle diese anderen Parteien aber brauchen einstweilen noch privilegierte Stände als ihnen unentbehrlich scheinende »Stützen von Thron und Altar«. Wenn nun auch in konservativen Kreisen — wie allerlei Erscheinungen in der konservativen Presse erkennen lassen — neuerdings ein sehr bemerkenswertes Verständnis für die Absurditäten in unserer Wirtschaftsordnung zu finden ist, soweit sie in Industrie und Handel zum Vorschein kommen, so nützt dieses doch sehr wenig. Den Industrie- und Finanzbaronen von ihren Privilegien manches abzuknöpfen, wäre man in diesen Kreisen schon bereit; käme aber einer, der meinte, die Konsequenzen solchen Vorgehens dürften auch die Landbarone nicht unberührt lassen, so würde es gleich heißen: ja, Bauer, das ist was ganz anderes! — Von dieser Seite ist also nur hartnäckiger Widerstand zu erwarten.

Gegenüber der Sozialdemokratie, anderseits, würde die Aufstellung eines derartigen Programms — zumal wenn ihm noch einiges hinzugefügt würde, was ich in der Fortsetzung meines Referats beizubringen gedenke — den Beginn einer wirksamen und ehrlichen Bekämpfung bedeuten. — Mit Polemik sie bekämpfen zu wollen, ist ein vollkommen nutzloses, sogar schädliches Unternehmen. Durch geistreiche Parodie ihrer Glückseligkeitstheorien kann man zwar die Lacher auf seine Seite bringen und damit den Philister höheren und niederen Standes über den Ernst der Sache hinwegtäuschen, indem man ihn glauben macht, daß es sich nur um solche »Theorien« handele — der unwiderstehlichen Kraft der Kritik aber, welche die Sozialdemokratie an Einrichtungen und Zuständen übt, kann man damit nicht um ein[en] Deut Abbruch tun. Denn diese Kritik hat nicht Meinungen und Theorien zum Gegenstand, sondern Tatsachen. Tatsachen aber schafft man nicht aus der Welt durch noch so geschickte Dialektik, vielmehr, wenn man sie nicht mehr ableugnen kann, nur durch Beseitigung der realen Ursachen, auf welchen sie beruhen.

So empfehle ich also der Freisinnigen Volkspartei meinen früher ausgesprochenen Antrag noch speziell als Waffe zur wirklichen Bekämpfung der Sozialdemokratie.

B. Arbeiterschutz.

Meine Herren!

In dem ersten Teile meines Referats habe ich zur Begründung der damals empfohlenen Programmforderung zu zeigen gehabt, daß eine Quelle nicht abzuleugnender wirtschaftlicher Mißstände und sie begleitender sozialer Übel wirklich gegeben ist in dem gegenwärtigen Verhältnis zwischen Kapital und Arbeit, und zwar insofern, als die neuere Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit das Kapital, d. h. allen Besitz, mehr und mehr aus einer dem Verbrauch dienenden Vermögensansammlung zu einem unentbehrlichen Faktor aller produktiven Arbeit und damit die gesamte Arbeitstätigkeit vom Besitz abhängig gemacht hat. Ich habe dann aber weiter gezeigt, daß die gegenwärtigen nachteiligen Wirkungen dieses Verhältnisses nicht begründet sind in seinem Charakter selbst, d. h. in der erwähnten Abhängigkeit der Arbeit und auch nicht in dem persönlichen Eigentum am Kapital, also der privatkapitalistischen Produktion, und daß sie sogar nicht einmal eine notwendige Folge der sehr ungleichmäßigen Besitzverteilung sind, sondern ausschließlich entstehen durch das Zusammentreffen dieser ungleichen Verteilung des Besitzes mit einer privaten Zinswirtschaft. Der Weg zur Beseitigung der aus dieser Quelle stammenden Übel erschien nun als innerhalb der bestehenden Staats- und Gesellschaftseinrichtungen gegeben darin: der Staat besinne sich darauf, daß er selbst der eigentliche rechtmäßige Nutznießer des gesamten Nationalvermögens hinsichtlich alles reinen Zinsertrags sei und hierin seine eigene selbständige Einnahme habe, die er in Form der Vermögensteuer nur einzuziehen brauche, um aus dieser Quelle, statt aus direkten oder indirekten Abzügen vom Arbeitsertrag seiner Bürger, seine Bedürfnisse zu bestreiten und zugleich die gesamte Arbeitstätigkeit des Volkes von allem Druck durch Wirkungen der ungleichen Besitzverteilung zu entlasten.

Der Fortgang meiner politischen Betrachtung führt mich heute auf die Erörterung einer zweiten Quelle von sozialen Übeln, welche ihrem Wesen nach durchaus unabhängig ist von dem Verhältnis zwischen Besitz und Arbeit und ausschließlich in dem Verhältnis verschiedener Klassen der Arbeitstätigen zueinander beruht.

Derselbe Zug der Wirtschaftsentwicklung, welcher den Ertrag vorangegangener Arbeit als Kapital zu einem wesentlichen Faktor aller nachfolgenden Arbeit machte, hat gleichzeitig auch die Form dieser Arbeitstätigkeit der Völker durchgreifend verändert und innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen durch Teilung der Funktionen den Klassenunterschied zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit, oder von Unternehmer und Arbeiter schlechthin, eingeführt. Beides, diese Scheidung der Funktionen und jene Bewertung von Besitz und Vermögen als Arbeitswerkzeug, ist ganz gleichzeitig und in innerem notwendigen Zusammenhang entstanden; erst in dieser Scheidung und vermöge derselben gewinnt der Besitz, seine Bedeutung als Kapital.

Vor 200 Jahren war alle wirtschaftliche Tätigkeit noch ganz und vor 100 Jahren noch fast ganz freie, selbständige Einzelarbeit, für alle von wesentlich gleichem Charakter, nur verschieden nach der Natur des Arbeitsgegenstandes. Ausgenommen hiervon waren nur der Landbau in denjenigen Bezirken, in welchen das Recht des Eroberers gegenüber den Besiegten noch fortwirkte, oder ausnahmsweise besondere Rechtseinrichtungen dauernde Abhängigkeit einzelner von anderen herbeigeführt hatten, im übrigen aber nur ganz vereinzelte Gewerke, wie z. B. die Gewinnung und Vorbearbeitung der Metalle und anderer Rohprodukte, die Schiffahrt u. a., bei denen die Unzulänglichkeit der physischen Kraft der einzelnen frühzeitig ein genossenschaftliches Zusammenarbeiten vieler angebahnt hatte. Das typische Bild jener ursprünglichen Arbeitsform ist der alte Handwerksmeister, der mit Lehrling und Gesellen als Gliedern seines Hausstandes, in der Wohnung der Familie als Arbeitsstätte, und ohne anderes Betriebskapital als sein Werkzeug, sein Erzeugnis vom ersten bis zum letzten vollendete und wirtschaftlich wie persönlich in keiner andern Beziehung oder Abhängigkeit stand als zu seinesgleichen. Zwar gab es auch bei dieser Arbeitsform unselbständige Arbeiter; diese, die Lehrlinge und Gesellen, standen aber dem Meister nicht als eine andere Klasse von Arbeitern gegenüber, ihre Unselbständigkeit war vielmehr nur die Vorstufe und Vorbereitung zu späterer Selbständigkeit, die der Regel nach auch alle erreichten; und ihre zeitweilige Abhängigkeit war dem Wesen nach nur die Botmäßigkeit des Lernenden gegen den Lehrmeister und die Unterordnung des Hausgenossen unter das Familienhaupt, also nicht sowohl wirtschaftlicher als vielmehr sittlicher Art.

Auch gegenwärtig ist dieser Typus des alten Handwerksmeisters im Gewerbe und das ihm Entsprechende in Landbau, Handel und Verkehrswesen noch überall vertreten, wo Kleingewerbe irgend einer Art sich erhalten hat. Überall aber sehen wir auch diese Form der wirtschaftlichen Arbeit zurückgedrängt und deutlich in fortdauerndem Zurückweichen begriffen vor einer ganz andern, neuen Arbeitsform, gemäß welcher je eine größere oder kleinere Anzahl von Personen, jedenfalls immer ihrer viel mehr, als jemals in ihrem Gewerke selbständige Meister werden könnten, als dauernd unselbständige Arbeiter im Dienst von Unternehmern tätig sind — in besonderen Arbeitsstätten getrennt von ihren Familien, mit weitgehender Teilung der verschiedenen technischen Verrichtungen für jedes einzelne Arbeitserzeugnis und unter Benutzung elementarer Kraft, sowie wertvoller Maschinen, großer Gebäude und sonstiger Einrichtungen, welche durch vorangegangene Arbeit anderer beschafft sind. Die Tätigkeit dieser Unselbständigen richtet sich bei den einzelnen nicht mehr auf Erzeugung eines in sich fertigen Ganzen, sondern nur auf Herstellung von Teilstücken, welche nachher von andern Unselbständigen zum Ganzen zusammengefügt werden — alles nicht nach eigenen Intentionen, sondern nach Plan und Vorschrift des Unternehmers, der allein eine wirkliche Initiative behält, Ziel und Verfahren der Arbeit bestimmt. Dabei gesellen sich aber zur physischen Leistung und zur technischen Fertigkeit der Arbeiter ganz neue Kräfte, welche teils der Unternehmer persönlich stellt, teils durch andere heranbringt, die gleichfalls als Unselbständige in seinem Dienst stehen. Es sind die geistigen Kräfte der Organisation, welche nicht nur die Gliederung und das richtige Zusammenwirken der einzelnen Arbeitsverrichtungen fortgesetzt ordnen und regeln, sondern zugleich immer neue Antriebe schaffen, neue Aufgaben wirtschaftlicher und technischer Art aufwerfen, neue Wege ersinnen und endlich auch noch die Funktionen des Kaufmanns der Gewerkstätigkeit des Ganzen einverleiben. — Also die gemeinsame organisierte Arbeit vieler gegenüber der Einzelarbeit des alten Kleingewerbes.

Man braucht nur beides in seiner Eigenart klar sich vorzustellen, um auch sofort zu wissen, warum das Kleingewerbe von dem Großbetrieb zurückgedrängt ist und vor ihm immer weiter zurückweichen muß. Nicht der Vorteil der Größe an sich macht es; der rein ökonomische Gewinn verminderter Unkosten bei größerem Betriebsumfang ist durchaus die Nebensache. Die Organisation ist es, welche die weit größere, durch nichts anderes zu ersetzende Überlegenheit verleiht, indem sie gänzlich verschiedene Kräfte, die nie in einer Person vereinigt sein können, die vielmehr von ganz verschiedenen Personen mit verschiedenen Fähigkeiten und verschiedener Ausbildung getragen werden, in solcher Art zum Zusammenwirken bringt, daß sie sich gegenseitig ergänzen und dadurch den wirtschaftlichen Effekt riesenhaft gesteigerter Körperkraft und geistiger Potenz hervorbringen. — Zugleich wird auch ersichtlich, daß nicht das Kapital die kapitalistische Produktion geschaffen, sondern umgekehrt die fortschreitende Einbürgerung des organisierten Zusammenarbeitens vieler dem Besitz und Vermögen die Bedeutung von Kapital als Arbeitsfaktor überhaupt erst verliehen hat. Die Dampfmaschine, als Werkzeug einzelner gedacht, ist das nutzloseste Ding von der Welt, viel weniger wert als der einfache Hammer; erst als Werkzeug der gemeinsamen Arbeit vieler verzehnfacht sie deren Körperkräfte. Ehe irgend welche Maschinen für die Arbeit Wert gewinnen konnten, mußte schon Organisation da sein. Die kapitalistische Produktion ist durchaus nichts anderes als die organisierte Produktion — und umgekehrt.


Die Veränderungen, welche die fortschreitende Ausbreitung der neuen Produktionsform bisher im Volksleben hervorgebracht hat und immer weiter hervorzubringen in sichere Aussicht stellt, sind zum Teil durchaus unerfreulicher Art. Das wichtigste ethische Moment in aller Arbeit, die Freude am Schaffen selbst, die daraus entspringt, daß man seine Arbeit wachsen und allmählich ein Ganzes werden sieht, ist dem unselbständigen Arbeiter infolge der Arbeitsteilung stark verkümmert. Nicht mehr lebendige Anschauung, nur verstandesmäßige Überlegung kann ihm noch zum Bewußtsein bringen, daß auch er an einem Ganzen arbeitet, welches, von anderen vollendet, einen wirklichen Wert haben wird. Aus einer Quelle unmittelbarer Lebensfreude wird also für sehr viele die Arbeit zur pflichtmäßigen Erfüllung eines Arbeitsvertrags gemacht. Dazu kommt noch der Verlust der wohltätigen Anregungen, welche die Möglichkeit eigener Initiative gewährt, und das Gefühl persönlicher Unfreiheit aus der strengen zeitlichen Gebundenheit der Arbeit und aus der notwendigen Unterordnung unter andere Personen, welche die Arbeit zu leiten haben. Die Arbeitsteilung hat aber auch noch unbestreitbare direkte Nachteile, oder doch Gefahren, im Gefolge. Die größere Einförmigkeit der Arbeit der einzelnen, der Mangel öfteren Wechsels der Verrichtungen, macht die Tätigkeit viel ermüdender, und kann sie, zumal wenn noch die sehr gesteigerte Anspannung der Aufmerksamkeit bei der Arbeit mit Maschinen hinzukommt, zu einer Ursache geistiger Abstumpfung machen. Die Einseitigkeit der Beschäftigung aber, welche für lange Zeit immer dieselben Organe in Anspruch nimmt, ist geeignet, offensichtliche Nachteile für das körperliche Wohl hervorzubringen.

Auf der anderen Seite ist jedoch gerade die Arbeitsteilung, nicht nur hinsichtlich der ganz ungleichartigen Funktionen geistiger und körperlicher Tätigkeit, sondern auch innerhalb des Gebietes der rein technischen Verrichtungen, der wichtigste Hebel wirtschaftlichen Fortschritts in aller gewerblichen Tätigkeit. Denn die Beschränkung des Erlernens und der Übung auf einen engeren Kreis von Verrichtungen steigert für diese Verrichtungen Fertigkeit und Geschicklichkeit in hohem Maße. Zehn einseitig geschulte Personen, die sich in ihrer Arbeit gegenseitig gut ergänzen, leisten nicht nur viel mehr, sondern auch viel besseres als zehn andere, sonst gleiche, die vielseitiger ausgebildet und geübt sind, wofern der Gegenstand sehr verschiedenartige Verrichtungen erfordert. — Die Alten unter meinen Arbeitsgenossen — von denen ich einige in dieser Versammlung sehe — erinnern sich noch der Zeit, da in unserem Betrieb die Arbeitsteilung nur bis zur Scheidung der technisch gänzlich ungleichartigen Arbeiten fortgeschritten war. Sie wissen, wieviel erfreulicher damals, vor 30 und auch vor 20 Jahren, ihre Arbeit für sie alle noch war, als ihrer zwei, oder höchstens drei, zusammenwirkend ein kunstvolles Instrument aus den rohen Metall- und Glasstücken heraus bis zur letzten Vollendung fertig zu machen gewohnt waren. Sie können aber auch bezeugen, daß was sie auf diese Art mit allem Bemühen zustande brachten, doch nicht entfernt dasjenige erreichen konnte, was heute durch Zusammenarbeiten von zehn oder noch mehreren viel leichter erreicht wird. Die technische Arbeitsteilung steigert also nicht nur quantitativ die Leistungsfähigkeit der Arbeit, sondern sie erhöht auch das qualitative Niveau der Leistung. Veranschlagt man hierzu nun noch die Bedeutung, welche die Teilung der physischen und der geistigen Funktionen in der organisierten wirtschaftlichen Arbeit dadurch gewinnt, daß sie eine ständige, geregelte Mitwirkung besonders geschulter technischer und kaufmännischer, geeignetenfalls auch wissenschaftlicher Kräfte herbeiführt; und rechnet man endlich noch hinzu den unmittelbar ersichtlichen Vorteil, den die Organisation hat in der möglichen und tatsächlichen Benutzung des Kapitals als Arbeitsmittel, so kann kein Zweifel daran bleiben, daß die neue Arbeitsform einen ganz außerordentlichen Fortschritt in der Wirtschaftstätigkeit der Völker eingeleitet hat und weiterzuführen berufen ist.


Damit ist aber auch gesagt, daß die der neuen Wirtschaftsform charakteristische Scheidung der Arbeitstätigen in Selbständige und Unselbständige ein notwendiges Attribut der Wirtschaftsordnung geworden ist. Diese könnte solche Personen, welche zwar selbst nicht unmittelbar an der physischen Arbeit sich beteiligen, aber die gemeinschaftliche Arbeit vieler organisieren und leiten und dazu sich fähig gemacht haben, durchaus nicht mehr entbehren. Das Unternehmertum in diesem Sinn ist also eine ganz notwendige Institution des Wirtschaftssystems geworden. Und da der Natur der Sache nach nur relativ wenige jene besonderen Funktionen ausüben können, die weitaus große Mehrzahl immer zu den Organisierten und Geleiteten, d. h. den Unselbständigen gehören muß, so besteht nun die soziale Wirkung der organisierten Arbeit, in dem Maße, als diese sich mehr ausbreitet, in der Scheidung des ganzen Volkes hinsichtlich der Arbeitstätigkeit in zwei Klassen, von ganz verschiedenen Funktionen, dementsprechend verschiedenen Rechten und Pflichten, und demgemäß notwendig verschiedenen Interessen, und zwar mit der Nebenbestimmung: kleine Minderheit gegen große Mehrheit — Was viele Jahrhunderte lang die festeste Grundlage, der eigentliche Kern des Volkstums gewesen ist, der wirtschaftlich selbständige und persönlich unabhängige Bürger- und Bauernstand, muß in dem Maße verschwinden, als das Kleingewerbe in Industrie, Handel und Landbau zurückgedrängt wird, soweit nicht etwa auf einzelnen Wirtschaftsgebieten, z. B. im Landbau, der Übergang der Kleinen zur gemeinschaftlichen, organisierten Arbeit auf dem Wege der Genossenschaftsbildung zwischen Gleichberechtigten sich vollziehen mag.

Jene Klassen- und Interessenscheidung innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen ist aber so sehr im Wesen der neuen Arbeitsform begründet, daß selbst die radikalste Umwälzung unserer Staats- und Gesellschaftsordnung sie nicht aufheben könnte, außer mittels vollständiger Rückbildung aller Wirtschaftstätigkeit zur alten Einzelwirtschaft. Denn jener Gegensatz innerhalb der organisierten Arbeitstätigkeit ist seinem Wesen nach ganz unabhängig davon, ob der eine Teil das Kapital besitzt oder nur verwaltet und ob dieser unter dem Namen von Privatunternehmern oder Staatsbeamten fungiert. Er hat also gar nichts zu tun mit der privat-kapitalistischen Produktion, sondern nur mit der kapitalistischen, d. h. der organisierten Produktion. Auch im »Zukunftsstaat« würden zum Schiffbau nicht nur geschickte Zimmerleute ausreichen und im Maschinenbau selbst die tüchtigsten Schmiede nicht zugleich die Ingenieure und Disponenten sein können. Auch der Zukunftsstaat also vermöchte den Gegensatz der Interessen, welcher aus der notwendigen Verschiedenheit der Funktionen und der Befugnisse entspringt, nicht aufzuheben; er könnte nur durch vernünftige Rechtseinrichtungen seine Wirkungen regeln — was der heutige Staat aber gleichfalls kann, wenn er will.


In dem vorher charakterisierten Gegensatz: Unternehmer und Arbeiter, liegt aber auch der einzige wirkliche Klassengegensatz, d. h. Interessengegensatz zwischen bestimmten Personenklassen, den unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt unsere Gesellschaftsordnung einschließt. Der Gegensatz von Kapital und Arbeit begründet an sich einen solchen nicht. Denn er ist seinem Wesen nach ein ganz unpersönlicher Gegensatz zwischen den beiden Wirtschaftsfaktoren, Besitz und Arbeitstätigkeit, und stellt nur die Interessen der Gesamtheit aller Arbeitstätigen denen der Gesamtheit aller Besitzenden gegenüber. Diese Gesamtheiten aber entsprechen keineswegs bestimmten abgegrenzten Klassen. Denn beide Begriffssphären überdecken sich zu einem großen Teil und nur an der Peripherie entstehen da, wo sie ganz aussereinander liegen, gegensätzliche Gruppen, einerseits von solchen, die nichts besitzen und viel arbeiten, anderseits von solchen, die viel besitzen und nichts arbeiten, wirtschaftlich. Alle dagegen, die mit ihrem Besitz, sei er ein kleiner Acker oder ein großes Vermögen, selbst wirtschaften, sind Kapitalisten im richtigen Sinn nur insoweit, als ihr Wirtschaftsertrag auch die Quote reinen Zinses mit enthält, die ihnen im Schlaf zufließen würde, wenn sie andere mit ihrem Besitz wirtschaften ließen; hinsichtlich alles dessen, was sie mehr als diesen Zins erzielen, sind sie aber Arbeitstätige. Hiervon sind selbst die Aktionäre der Aktiengesellschaften nicht ausgeschlossen, insoweit ihre Dividenden über den reinen hypothekenmäßigen Kapitalzins hinaus noch Unternehmergewinn einschließen. Denn letzterer beruht auf einer Arbeitstätigkeit des Unternehmers, und es macht dabei keinen Unterschied, daß jene solche Arbeitstätigkeit nicht selbst, sondern durch Mandatare ausüben. — Auf der ganz unpersönlichen Natur des Gegensatzes: Kapital und Arbeit, beruht es auch, daß die Wirkungen, die an diesen Gegensatz sich knüpfen — und damit die wirtschaftlichen Wirkungen des Unterschiedes von arm und reich — aufgehoben werden können durch Maßregeln, welche das wirtschaftliche Verhältnis des einzelnen zum einzelnen völlig unberührt lassen — wie ich im ersten Teil meines Referats ausgeführt habe.

Demgegenüber begründet aber der Unterschied in den persönlichen Funktionen und Rechten, der in aller organisierten Arbeit zwischen Unternehmer und unselbständigem Arbeiter gegeben ist, einen wirklichen Klassenunterschied, weil er innerhalb der Gesamtheit der Arbeitstätigen wirtschaftliche und soziale Interessen bestimmter Personenklassen in unvermeidlichen Gegensatz stellt. Dieser Gegensatz aber ist seinem Wesen nach wieder ganz unabhängig von dem zwischen Kapital und Arbeit, nur ganz äußerlich fällt er öfters mit ihm zusammen. Denn der Pächter, der ein erpachtetes Gut bewirtschaftet, oder der Industrielle, der vorwiegend mit fremdem Geld arbeitet, ebenso auch die Betriebsleiter in irgend welchen wirtschaftlichen Unternehmungen, die, wie z. B. die Direktoren der Aktiengesellschaften oder die leitenden Beamten der Staatsbetriebe, nur als Mandatare der Kapitalbesitzer fungieren, stehen als Arbeitstätige dem Kapital genau so gegenüber, wie ihre Arbeiter, weil sie ja den Zins nicht bekommen, den d